Gewerkschaft NGG, Umweltschützer und Getränkewirtschaft starten Aktion zur Einführung einer Kennzeichnungsregelung für Mehrweggetränkeverpackungen.
Mehr Durchblick, mehr Mehrweg!Berlin/Hamburg, 4. August 2014
Mehrweg- und Einwegprodukte sind beim Getränkekauf kaum zu unterscheiden. Deshalb fordern die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und mehrwegorientierte Verbände der Getränkewirtschaft mehr Transparenz in Form einer Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen. Verbraucher, Händler und Unternehmer ruft das Bündnis unter dem Motto „Mehr Durchblick, mehr Mehrweg“ mit einer deutschlandweiten Postkartenaktion auf, den Appell an die zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zu richten.
„Nur wer Mehrwegverpackungen erkennt, kann sich auch bewusst für eine ökologische Getränkeverpackung entscheiden. Deshalb ist die eindeutige Kennzeichnung Grundvoraussetzung für einen umweltfreundlichen Getränkekauf und den schonenden Umgang mit Ressourcen. Wir brauchen eine klare Kennzeichnung von Einweg beziehungsweise Mehrweg sowie die Angabe der Pfandhöhe auf der Getränkeverpackung, damit die Täuschung des Verbrauchers von Teilen der Einwegindustrie ein Ende hat“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass 80 Prozent der Getränke in ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen und Mehrwegflaschen abgefüllt werden müssen. Tatsächlich liegt die derzeit erreichte Quote in Deutschland jedoch nur bei rund vierzig Prozent, davon hauptsächlich Mehrwegflaschen.
„Um den Trend zu Einweg zu stoppen und Mehrweg zu stärken, müssen die Verpackungen endlich so gekennzeichnet werden, dass der Käufer sie auf den ersten Blick unterscheiden kann. Die Politik muss diese Kennzeichnung vorschreiben – freiwillige Vereinbarungen funktionieren nicht“, sagt der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster. „Das wäre ein klares Signal von Bundesministerin Hendricks für den Schutz des deutschen Mehrwegsystems und für den Erhalt von 150.000 Arbeitsplätzen in der Getränkewirtschaft.“
„Mehr als zehn Jahre nach der Einführung des Einwegpfandes weiß noch immer ein Großteil der Verbraucher nicht, dass es neben Mehrwegpfandflaschen auch Einwegpfandflaschen gibt“, sagt der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. (GFGH) Günther Guder. „Die derzeitigen Kennzeichnungen von Einwegflaschen reichen von versteckt und schlecht lesbar über gezielt zweideutig formuliert bis hin zur Gesetzwidrigkeit.“ Laut Guder entsteht so der Eindruck, dass die Einwegindustrie die Unterscheidungsmerkmale zwischen Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen gezielt zu verwischen sucht, um auf diese Weise vom umweltfreundlichen Image wiederbefüllbarer Flaschen zu profitieren.
„Wie soll eine glaubwürdige Mehrwegschutzpolitik Fahrt aufnehmen, wenn nicht einmal die Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg gelingt, die von drei Bundesumweltministern und der letzten Regierungskoalition im Koalitionsvertrag versprochen wurde"? fragt der Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V., Roland Demleitner und betont: „Jetzt ist es an Frau Hendricks, die Versäumnisse ihrer Amtsvorgänger endlich nachzuholen."
Der Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg und ehemalige Staatssekretär, Clemens Stroetmann, erklärt: „Der derzeit im Bundesrat vorliegende Entwurf einer Kennzeichnungsverordnung hat in seiner jetzigen Form kaum Aussichten auf eine Zustimmung der Bundesländer, weil sie unter anderem den einwegorientierten Discountern die Gesamtauszeichnung ganzer Ladenbereiche gestattet. Die Mehrheit des Bundesrates erwartet zu Recht eine Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg auf dem Produkt“, so Stroetmann. „Ist dies kurzfristig nicht möglich, müsse die Kennzeichnung jedenfalls in unmittelbarer Nähe zum Produkt vorgeschrieben werden.“
In die gleiche Kerbe schlug Sepp Gail, Vorsitzender des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels: „Eine Kennzeichnung am Verkaufsort kann nur dann ein erster Schritt sein, wenn die Auszeichnungen ganzer Ladenbereiche ausgeschlossen sind und in einem zweiten Schritt die Kennzeichnung auf dem Produkt folgt.“