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Deine Rechte als NGG-Mitglied
Die Gewerkschaft NGG verhandelt jedes Jahr hunderte Tarifverträge – vom kleinen Haustarifvertrag bis zum Flächentarifvertrag, der für tausende Beschäftigte gilt. Als NGG-Mitglied profitierst du von einem starken Schutz durch Tarifverträge und einer professionellen Beratung.
Dein Tarifvertrag: Mitglieder der NGG können ihren Tarifvertrag direkt beim NGG-Büro vor Ort anfordern. Unser Team steht dir außerdem bei Fragen zu deinen Rechten beratend zur Seite.
Aktuelle Ergebnisse unserer Tarifverhandlungen
Hessen, Rheinland-Pfalz Mälzereien | Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 2,9 % und um weitere 2,9 % ab dem 1. September 2022. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar. |
Bayern und Baden-Württemberg Handelsmälzereien | Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte um 2,3 % und ab dem 1. September 2022 um weitere 2,3 %. Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. September 2021 um 45 € und ab dem 1. September 2022 um weitere 45 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar. |
Baden-Württemberg/Rheinhessen-Pfalz Private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren | Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 9 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um 130 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Hessen/Rheinland-Pfalz (ohne Rheinhessen-Pfalz)und Saarland | Ab dem 1. Mai 2024 steigt des Eckentgeltes und Ausbildungsvergütungen um 15,81 %. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar. |
Nordrhein-Westfalen Private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren | Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 9 %. Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 130 % vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar. |
Berlin/Brandenburg/Sachsen/ Sachsen-Anhalt/Thüringen Hauswirtschaft | Die Entgelte steigen in zwei stufen, zum 1. Januar 2025 um 6 % und zum 1. Juli 2025 um 1,5 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Januar 2025 um 140 € pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2025 kündbar. |
Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommern / Hamburg / Bremen / Niedersachsen Private Hauswirtschaft | Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte um 6 %. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2025 kündbar. |
Bayern Private Hauswirtschaft | Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 10 % . Die Ausbildungsvergütungen steigen zum gleichen Zeitpunkt um 150 €. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2024 kündbar. |
Bayern Mühlenwirtschaft | Im März, Juli und Oktober 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte (Teilzeit anteilig) jeweils eine netto Zahlung in Höhe von 600 € . Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Löhne und Gehälter um 4 % und um weitere 3,9 % ab dem 1. November 2025. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 um 125 €. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2026 kündbar.im März, Juli und Oktober 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte (Teilzeit anteilig) jeweils eine netto Zahlung in Höhe von 600 € . Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Löhne und Gehälter um 4 % und um weitere 3,9 % ab dem 1. November 2025. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 um 125 €. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2026 kündbar. |
Baden-Württemberg Mühlenwirtschaft | Ab dem 1. Oktober 2023 steigen die Entgelte um 165 € und um weitere 110 € ab dem 1. Oktober 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den selben Zeitpunkten um jeweils 120 € und weitere 100 € pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2025 kündbar. |
VK Mühlen/ GoodMills | Ab dem 1. September 2024 steigen die Entgelte um 250 €, aber mindestens 6 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. April 2024 um 100 € pro Ausbildungsjahr. Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1200 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2025 kündbar. |
Bayern Stärkeindustrie | Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 240 € und um weitere 90 € ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleiche Zeitpunkten jeweils um 120 € und um 90 € montalich pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € netto wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Niedersachsen/Brandenburg Stärkeindustrie | Ab dem 1. Oktober 2023 steigen die Entgelte um 250 €, mind. jedoch 6 % und um weitere 160 €, mind. jedoch 4 % ab dem 01. Oktober 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € je Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Außerdem wird die Erschwerniszulage für Vollkonti-Wechselschichten in stufen auf max. 6 % ab 1. September 2023 angehoben. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar. |
Deutsche See Bund | Ab dem 1. ِJuni 2024 steigen die Entgelte in der Bewertungsgruppe 2 auf 12,55 €/std. und in der Bewertungsgruppe 3 auf 12,85 €/Std. . In den Bewertungsgruppen 4 bis 12 erhöhen sich die Entgelte um 6 %. Eine Nettozahlung in Höhe von 200 € im Juni 2024 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2025 kündbar. |
Hamburg Futtermittel | Ab dem 1. September 2024 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 100 € ab dem 1. Juni 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten jeweils um 125 € und um weitere 50 €. Eine Nettoeinmalzahlung in Höhe von 500 € im Juni 2024 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar. |
Bayern Futtermittel | Ab dem 1. Dezember 2023 steigen die Entgelte um 160 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen auf 930 € im 1.Ausbildungsjahr, 1080 € im 2.Ausbildungsjah und auf 1225 € im 3.Ausbildungsjahr. Eine monatliche Nettoeinmalzahlung in Höhe von 140 € (für Azubis 70 €) für den Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2023 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2024 kündbar. |
Niedersachsen/Bremen Futtermittel | Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte um 4,9 % und um weitere 2,3 % ab dem a. März 2026.Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Januar 2025 um 100 € monatlich und pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2027 kündbar. |
Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland | Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 5 % ab dem 1. Mai 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. April 2023 um 150 € und um weitere 100 € ab dem 1. April 2024. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2650 € (Teilzeit anteilig, Azubis 50 %) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2025 kündbar. |
Niedersachsen-Bremen | Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte um 2,5 % und um weitere 2,4 % ab dem 1. Oktober 2022. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2023 kündbar. |
Bayern | Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 165 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum gleichen Zeitpunkt um 65 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar. |
Gemeinsam noch stärker
Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.