

Freizeit-Unfall-Versicherung
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Freizeit-Unfall-Versicherung für NGG-Mitglieder
Als Mitglied der Gewerkschaft NGG bist du nach einem Jahr Mitgliedschaft automatisch versichert - falls zu Hause, unterwegs oder im Urlaub ein Unfall passiert. Damit du im wohlverdienten Urlaub und in der Freizeit gut abgesichert bist, hat die Gewerkschaft NGG für ihre Mitglieder eine Versicherung abgeschlossen. Die Freizeit-Unfall-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Schutz für Unfälle außerhalb des Berufes
Als NGG-Mitglied kostet dich dieser Schutz keinen Cent extra, er ist im Gewerkschaftsbeitrag enthalten. Die Freizeit-Unfall-Versicherung tritt nach einem Jahr Mitgliedschaft in Kraft. Sie umfasst Unfall-Krankenhausgeld, Leistungen im Todesfall und bei Invalidität.
Das bringt's konkret:
Das "Unfall-Krankenhausgeld" beträgt bis zum 30-Fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes als einmalige Leistung für jeden Unfall. Bei kurzen Krankenhausaufenthalten ist diese Leistung jedoch auf höchstens 52 Euro pro Tag der medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung begrenzt.
Voraussetzungen:
- mindestens zwölf Monate NGG-Mitglied
- laufende Zahlung des satzungsgemäßen Beitrages
- außerberuflicher Unfall
- mindestens 48 Stunden Aufnahme in einem Krankenhaus (gilt nicht für Sanatorien, Erholungsheime oder Kuranstalten)
Bis zum 500-Fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes, mindestens jedoch 1.300 Euro, als einmalige Zahlung bei Ganzinvalidität -bei Teilinvalidität entsprechend dem festgestellten Grade der Invalidität anteilig. Für Rentnerinnen und Rentner und Vorruheständler ist die lnvaliditätsleistung nicht mitversichert. Ausnahme: Diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und satzungsgemäße Beiträge zahlen.
Wenn der schlimmste Fall eintritt: Im Fall eines tödlichen Freizeitunfalls bietet die Versicherung einmalig finanzielle Hilfe in Höhe des 200-Fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes.
Wenn's passiert ist - wie geht es jetzt weiter?
Jeder Freizeitunfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist sofort der zuständigen NGG-Region vor Ort zu melden.
Die NGG-Region händigt den Vordruck „Unfallmeldung“ aus. Dort ist angegeben, wer die verschiedenen Abschnitte auszufüllen und die dazugehörigen Unterschriften zu leisten hat. Die ausgefüllten Unterlagen sind zusammen mit dem Mitgliedsausweis der NGG-Region zu übergeben. Die NGG-Region veranlasst alles Weitere.
Im schlimmsten Fall - dem Todesfall als Folge eines außerberuflichen Unfalls - ist folgendes zu beachten: Zusätzlich ist der Vordruck „Bericht über den Unfalltod“ von der Polizeidienststelle, die den tödlichen Unfall aufgenommen hat, und dem Arzt, der den Tod feststellte, auszufüllen und unterschreiben zu lassen. Weiterhin ist eine Ausfertigung der Sterbeurkunde mit Bericht über den Unfalltod bei der zuständigen NGG-Region einzureichen.
Ansprüche auf lnvaliditätsleistungen müssen spätestens innerhalb einer Frist von 15 Monaten ab Unfalltag geltend gemacht und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes begründet werden. Auch hierzu werden Mitglieder von ihrer NGG-Region vor Ort beraten.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch auf Leistungen entsteht nur nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), aktueller Stand. Das Gewerkschaftsmitglied ist neben der Gewerkschaft NGG berechtigt, Leistungsansprüche unmittelbar gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
- Als Monatsbeitrag des NGG-Mitgliedes gilt der satzungsgemäß gezahlte Beitrag.
- Errechnet daraus wird der Durchschnittsbeitrag, der sich aus der Beitragsleistung des Mitgliedes der letzten zwölf Monate vor dem Unfall ergibt.
- Mitglieder, die mit mehr als zwei Monaten im Beitragsrückstand sind, haben keinen Anspruch auf diese Versicherungsleistungen.
Noch Fragen?
Du hast Fragen zur Freizeit-Unfall-Versicherung? Deine NGG-Region vor Ort hilft dir gerne weiter: zum NGG-Büro vor Ort
Diese Informationen als Flyer (PDF)
Gemeinsam noch stärker
Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.