Anspruch gilt ab dem 1. August 2013 - noch fehlen Plätze Rechtsanspruch auf Kita-Platz

Ab 1. August 2013 haben unter Dreijährige Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Ab dem 1. August 2013 haben Eltern für ein- und zweijährige Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Doch es fehlen immer noch ca. 220.000 Plätze, obwohl der Ausbau der Kindertagesstätten vielerorts mit Hochdruck vorangetrieben wird. Eltern sollten darum möglichst frühzeitig einen schriftlichen Antrag stellen und zwar stellvertretend für ihr anspruchsberechtigtes Kind.


Bei Ablehnung können Eltern den Platz oder die Kosten einklagen, die ihnen durch eine anderweitige Betreuung entstehen. In manchen Bundesländern ist vor der Klage ein Widerspruchsverfahren notwendig. Einklagbar ist auch der Verdienstausfall, wenn Mütter oder Väter nicht zum vereinbarten Termin ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Zudem können in bestimmten Fällen auch Eilanträge eingereicht werden.

NGG will, dass Beruf und Familie besser vereinbart werden können. Michaela Rosenberger, stellvertretende NGG-Vorsitzende: "Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter Dreijährigen wurde theoretisch eine Forderung der Gewerkschaften erfüllt. In der Praxis müssen wir jedoch feststellen, dass gerade in Großstädten zu wenig Plätze zur Verfügung gestellt werden. Besonders Mütter, die arbeiten müssen, stellt das vor große Schwierigkeiten - bis hin zur Existenzgefährdung."

Eine gute und qualifizierte Betreuung, so Rosenberger weiter, sei wichtiger als das Betreuungsgeld der Merkel-Regierung. Dadurch werden einerseits die Entwicklung und Bildung der Kinder gefördert und andererseits die Bedingungen in der Arbeitswelt insbesondere für berufstätige Mütter erleichtert.