In einem gemeinsamen Appel haben sich NGG, die Deutsche Umwelthilfe e.V. und Verbände der Getränkewirtschaft für eine eindeutige Kennzeichnung von Einweggetränkeverpackungen ausgeprochen.
Ein Trend mit Folgen
Heute sind Mehrweg- und Einwegprodukte beim Getränkekauf kaum zu unterscheiden. Auch das, so NGG und ihre Aktionspartner, sei ein Grund dafür, dass immer mehr Menschen zu Getränken in Einwegverpackungen greifen. Der Trend zu "Einweg statt Mehrweg" hat Folgen, nicht nur für die Umweltbilanz - die mehrfach verwendbaren Mehrwegverpackungen schneiden dabei deutlich besser ab als Einwegverpackungen -, sondern auch für die Zahl der Arbeitsplätze in der deutschen Getränkebranche. Verglichen mit der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, die durch die notwendige Logistik, Reinigung usw. relativ personalintensiv ist, werden bei Abfüllung und Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen deutlich weniger ArbeitnehmerInnen gebraucht.
Aufgrund der großen Zahl unterschiedlicher Verpackungsarten und -materialien (Glasflaschen, Dosen, PET-Flaschen usw.) und der unterschiedlichen Regelungen beim Pfand (25 ct, 8 ct, 15 ct, kein Pfand) fällt es heute Kunden zunehmend schwer, Einwegverpackungen sicher zu erkennen. Dabei gilt: Nur wer beim Getränkekauf weiß, dass es sich um eine ressourcenschonende Mehrwegverpackung handelt, kann sich auch bewußt für das so verpackte Getränk entscheiden. Hier setzen NGG und ihre Partner an und fordern die Verpflichtung zu einer eindeutigen Kennzeichung von Einwegverpackungen. "Mehr Durchblick, mehr Mehrweg", unter diesem Motto wurden in einem ersten Schritt zehntausende Postkarten in Umlauf gebracht, zum Beispiel in Getränkemärkten und Veranstaltungen der Aktionspartner, die in den kommenden Wochen gesammelt oder einzeln an die Adresse der zuständigen Bundesministerin Barbara Hendricks versandt werden sollen.
Unterscheiden auf den ersten Blick
Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender: „Um den Trend zu Einweg zu stoppen und Mehrweg zu stärken, müssen die Verpackungen endlich so gekennzeichnet werden, dass der Käufer sie auf den ersten Blick unterscheiden kann. Die Politik muss diese Kennzeichnung vorschreiben – freiwillige Vereinbarungen funktionieren nicht.“
Pressemitteilung: 4. August 2014