Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Mutterschutz reformiert

ab 1. Juni 2025

Auf den letzten Metern vor den Neuwahlen hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Nach einer Fehlgeburt haben Frauen künftig bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Die neue Regelung wird am 1. Juni in Kraft treten. Sie sieht einen gestaffelten Anspruch abhängig von der Schwangerschaftswoche, beginnend mit zwei Wochen, vor. „Etwa jede dritte Frau ist in ihrem Leben von einer Fehlgeburt betroffen. Die neue Regelung gibt vielen dieser Frauen Sicherheit und Zeit, um körperlich und seelisch zu heilen. Keine Frau sollte am Tag nach einer Fehlgeburt arbeiten müssen“ so Claudia Tiedge, stellvertretende NGG-Vorsitzende. 


Bundestag: Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet - ZDFheute

 

 

Das könnte dich auch interessieren:

  • Da braut sich nichts zusammen ...

    Oettinger Brauerei

  • 48-Stunden-Streik bei Lieferando

    Streik in Köln, Bonn und Leverkusen

  • Eine Streikkundgebung mit vielen Menschen

    Tarifabschluss nach zweiwöchigem Streik

    Brauereien Sachsen und Thüringen

  • Brauerei-Beschäftigte im Osten streiken weiter

    Angebot nicht ausreichend

  • NGG begrüßt Beschlüsse zur Rente und Tariftreue

    NGG-Vorsitzender Zeitler: Schritte in die richtige Richtung

  • Guten Start!

    Ausbildungsstart 2025

  • 8-Stunden-Tag abschaffen? Nicht mit uns!

    Arbeitszeit

  • Abschluss trotz Aussperrung

    Tarifabschluss Brot- und Backwarenindustrie Baden-Württemberg und Hessen

  • Brennende Kerze vor schwarzem Hintergrund in schwarz-weiß.

    Wir trauern um Heinz-Günter Niebrügge

    Nachruf auf den ehemaligen 1. Vorsitzenden der NGG

  • NGG-Befragungsteam vor dem Werkstor bei Rittersport

    Umfrage kommt gut an: Schon über 1.300 Teilnehmende

    Die Beschäftigtenbefragung in der Süßwarenindustrie ist gut angelaufen.

  • Rentner*innen nicht gegeneinander ausspielen!

    NGG erteilt "Boomer-Soli" klare Absage

  • Noch ist es nicht zu spät

    EU-Lieferkettenrichtlinie nicht beschneiden!