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Arbeiten bei Hitze: Deine Rechte im Sommer 2025

Ab 30 Grad muss dein Arbeitgeber handeln

Was für eine Hitze! Selbst im sonst so kühlen Hamburg soll es heute (01. Juli 2025) über 35 Grad werden – und für viele Beschäftigte heißt das: schwitzen am Arbeitsplatz. Doch extreme Temperaturen sind kein Schicksal. Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn es heiß wird.

Grundsätzlich gilt: Hitzefrei gibt es im Arbeitsleben nicht. Aber wenn die Raumtemperatur in Innenräumen über 30 Grad steigt, muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass kalte Getränke bereitgestellt oder Ventilatoren aufgestellt werden. Auch gelockerte Kleidungsvorschriften oder das frühzeitige Lüften am Morgen können helfen, die Belastung zu senken.

Wird es drinnen noch heißer – also 35 Grad oder mehr –, ist Schluss: Solche Räume gelten dann als unzumutbar und dürfen nicht mehr für die Arbeit genutzt werden.

Auch wer draußen arbeitet, hat Anspruch auf Schutz. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel, Arbeitsplätze mit Sonnenschirmen oder mobilen Schattenspendern auszustatten. Wenn es die Abläufe im Betrieb erlauben, kann die Arbeit auch in die frühen Morgenstunden verlegt werden, wenn die Temperaturen noch erträglich sind. Pausen, Trinkmöglichkeiten und Sonnenschutzmittel sind ebenfalls wichtige Bausteine eines guten Hitzeschutzes.

 

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