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Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht dabei vom "kleinen" Haustarifvertrag, bis zum für Zehntausende gültigen Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in aktuelle Ergebnisse von Tarifverhandlungen.
Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-REGION VOR ORT - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.
Hessen, Rheinland-Pfalz Mälzereien
| Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 2,9 % und um weitere 2,9 % ab dem 1. September 2022. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar. |
Bayern und Baden-Württemberg Handelsmälzereien
| Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte um 2,3 % und ab dem 1. September 2022 um weitere 2,3 %. Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. September 2021 um 45 € und ab dem 1. September 2022 um weitere 45 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar. |
Baden-Württemberg/Rheinhessen-Pfalz | Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 9 %, die Entgelte der untersten Lohngruppe steigen überproportional um 11,33 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen zeitpunkt um 100 € aufgerundet auf volle 10 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2024 kündbar. |
Hessen/Rheinland-Pfalz (ohne Rheinhessen-Pfalz)und Saarland
| Ab dem 1. Mai 2022 steigt die unterste Entgeltegruppe um 10,3 % und um weitere 2,7 % ab 1. Oktober 2022. Das Eckentgelt steigt um 8 % ab 1. Mai 2022. Die Ausbildungsvergütungen steigen um 60 € im 1.- und 2.Ausbildungsjahr und um 70 € im 3.Ausbildungsjahr ab dem 1. Mai 2022. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2023 kündbar. |
Nordrhein-Westfalen
| Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Entgelte um 265 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum gleichen Zeitpunkt um 130 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2024 kündbar. |
Berlin/Brandenburg
| Ab dem 1. Januar 2023 steigen die Entgelte um 7 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem gleichen Zeitpunkt wie folgt: Zusätzlich wird eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 50 € vereinbart. Die Jahressonderzahlung wird auf 130 % tariflich fixiert. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. |
Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
| die Entgelte steigen in zwei stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023 um insgesamt über 25 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem gleichen Zeitpunkt wie folgt: Zusätzlich wird eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 50 € vereinbart. Die Jahressonderzahlung wird auf 130 % tariflich fixiert. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. |
Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommern
| Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 12 %. Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 120 % vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. |
Bayern
| Ab dem 1. Juli 2022 steigen die Entgelte um 7 % . Die Asubildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juli 2021 auf 820 € im 1.Ausbildungsjahr, 863,50 € im 2.Ausbildungsjahr und auf 934,50 € im 3.Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2023 kündbar. |
Hamburg
| Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 8 % Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt: Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 120 % vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar |
Bremen
| Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 9,5 % Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt: Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 120 % vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar |
Oldenburg
| Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 16,6 % Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt: Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 120 % vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar |
Niedersachsen
| Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 14,1 % Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt: Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 120 % vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar |
Bayern Mühlenwirtschaft | Ab 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Zahlung von 200 € netto pro Monat (Teilzeit anteilig). Ab 1. Juni 2023 erhöhen sich die Löhne und Gehälter für alle Tarifgruppen um 165 € im Monat. Die Ausbildungsvergütungen steigen auf: |
Baden-Württemberg Mühlenwirtschaft | Ab dem 1. September 2021 steigen die Entgelte um 75 € und um weitere 63 € ab dem 1. September 2022. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den selben Zeitpunkten um jeweils 50 € pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar. |
VK Mühlen/ GoodMills | Ab dem 1. April 2023 steigen die Entgelte um 165 € im Monat. Die Ausbildungsvergütungen steigen um 120 € pro Ausbildungsjahr ab dem 1. Januar 2023. Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1300 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2024 kündbar. |
Bayern Stärkeindustrie | Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 240 € und um weitere 90 € ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleiche Zeitpunkten jeweils um 120 € und um 90 € montalich pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € netto wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Niedersachsen/Brandenburg Stärkeindustrie | Ab dem 1. August 2021 steigen die Entgelte um 2,5 % und um weitere 2,2 % ab dem 01. Juli 2022. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. August 2020 um 30 € und um weitere 25 € ab dem 01. Juli 2022 je Ausbildungsjahr. ab dem 1. August 2021 gibt es je nach Schichtsystem, außerdem zusätzlich bis 0,54 % mehr. Die bisherige Pauschalzahlung von 62 €, die im Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt war, wird in die Tabelle integriert und ist damit zukünftig zuschlagspflichtig. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2023 kündbar. |
Deutsche See Bund | Ab dem 1. ِApril 2022 steigen die Entgelte in der Bewertungsgruppe 2 um 186 € und in der Bewertungsgruppe 3 um 82 €. In den Bewertungsgruppen 4 bis 12 erhöhen sich die Entgelte zwischen 2 und 4,80 %. |
Hamburg Futtermittel | Ab dem 1. Juni 2022 steigen die Entgelte um 2,8 % und um weitere 2,4 % ab dem 1. Juni 2023. Die Ausbildungsvergütungen steigen jeweils zum 1. Juni 2022 und 1. Juni 2023 um 50 €. Eine Nettoeinmalzahlung in Höhe von 100 € im Juni 2022 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2024 kündbar. |
Bayern Futtermittel | Ab dem 1. Dezember 2023 steigen die Entgelte um 160 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen auf 930 € im 1.Ausbildungsjahr, 1080 € im 2.Ausbildungsjah und auf 1225 € im 3.Ausbildungsjahr. Eine monatliche Nettoeinmalzahlung in Höhe von 140 € (für Azubis 70 €) für den Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2023 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2024 kündbar. |
Niedersachsen/Bremen Futtermittel | Ab dem 1. Juli 2021 steigen die Entgelte um 2,3 % und um weitere 2,0 % ab dem 01. Juli 2022. Außerdem wurden zwei Corona-Prämien vereinbart: 1- 500 € mit der Juliabrechnung 2021 2- 300 € mit der Januarabrechnung 2022 Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2023 kündbar. |
Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland | Ab dem 1. Mai 2021 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 2,5 % und um weitere 2,5 % ab dem 1. April 2022. Eine Corona-Prämie in Höhe von 210 € (für Azubis 105 €) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2023 kündbar. |
Niedersachsen-Bremen | Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte um 2,5 % und um weitere 2,4 % ab dem 1. Oktober 2022. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2023 kündbar. |
Bayern | Ab dem 1. Oktober 2022 bis 31. Mai 2023 gibt es eine Nettoeinmalzahlung in höhe von 165 € (Teilzeit anteilig, Azubis 90 €). ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 165 € (Teilzeit anteilig, Azubis 90 €). Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2023 kündbar. |
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