Nur für Mitglieder

Kostenloser Rechtsschutz

Rechtsprobleme? NGG ist an Deiner Seite

Mehr als 2.000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in Deutschland ein. Ob Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, über Kün­digungen, Lohnabrechnungen oder Auseinandersetzungen über Ab­fin­dungen - die Gerichte haben alle Hände voll zu tun. Rechtsprobleme kann jeder mal im Leben haben - gerade in der Arbeitswelt kommt es immer wieder zu Konflikten, die eine jurisitische Auseinandersetzung nach sich ziehen.

Tritt der Fall der Fälle ein, läßt NGG ihre Mitglieder nicht im Regen stehen, sondern steht ihnen tatkräftig und professionell zur Seite: Jedes NGG-Mitglied hat einen Anspruch auf eine Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Und wenn es vor Gericht geht, gibt NGG ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz.

NGG-Mitglieder haben u.a. einen Anspruch auf kostenlosen Rechtschutz in folgenden Fällen:

  • Streitfälle, die aus dem Eintreten des Mitglieds für seine Gewerkschaftsrechte oder bei Streik und Aussperrung entstehen

  • Streitfälle, die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren, zum Beispiel über Lohnabrechnungen, Kündigungen usw.

  • Streitfälle, die sich aus den Sozialversicherungsgesetzen ergeben, zum Beispiel Streitigkeiten mit einer Kranken- oder Rentenkasse.

Anwälte, Gerichtskosten, Entschädigungen - der Gang vor Gericht kann sehr schnell sehr teuer werden. Wie hoch etwa die Kosten für einen "einfachen" Kündigungs­schutz­prozess ohne NGG-Rechtsschutz sein kann, zeigt folgendes Beispiel.

Beispiel: Kosten für einen Kündigungsschutzprozess

Streitwert (Beispiel: Es werden drei Monatseinkommen à 1.500 Euro zugrunde gelegt)

 4.500,00 Euro

Erste Instanz  

Gerichtskosten 

483,00 Euro

Rechtsanswaltkosten (bei drei Gebührensätzen) 1.017,45 Euro (für den eigenen Anwalt)
Zweite Instanz  

Gerichtskosten 

644,00 Euro
Rechtsanswaltkosten (bei drei Gebührensätzen) 1.136,69 Euro (für den eigenen Anwalt)
Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers 1.136,69 Euro (für den gegnerischen Anwalt)
Gesamt

4.417,83 Euro (Beispielrechnung!)

(Stand: Januar 2021)

Und wer muss zahlen?

Wenn der Prozess in Erster Instanz gewonnen wird, muss die/der ArbeitnehmerIn ohne den Rechtsschutz der NGG auf jeden Fall den eigenen Anwalt zahlen: Im Beispiel sind das 1017,45 Euro. Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.

Wenn der Prozess in Zweiter Instanz verloren wird, muss die/der ArbeitnehmerIn in obigem Beispiel 4.417,83 Euro zahlen. Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.

Du hast Rechtsfragen? Deine NGG-REGION VOR ORT ist für Dich da.