Häufige Fragen (FAQs)

Häufige Fragen (FAQs)

Viele "Noch-Nichtmitglieder" haben Fragen zur NGG. Du auch? Dann nimm mit uns Kontakt auf - wir werden deine Fragen so schnell wie möglich beantworten. Oder du schaust einfach, ob deine Frage bei den hier aufgeführten Häufigen Fragen (FAQs) dabei ist.

Vielleicht ist es dir aufgefallen: Auf dieser Webseite sprechen wir dich mit "DU" an. Das hat seine Wurzeln in unserer Geschichte. Schon immer haben Gewerkschafter untereinander das persönliche "du" dem formalen "sie" vorgezogen. Das war 1865, im Jahr der Gründung so, und das ist bis heute so. "Siezen" kann Distanz schaffen, "duzen" Zusammengehörigkeit ausdrücken. Und Zusammengehörigkeit wird bei NGG groß geschrieben. Nur zusammen schaffen wir es, für faire Arbeitsbedingungen in den Betrieben und für gerechte Lebensbedingungen in Deutschland zu sorgen: Nur Gemeinsam Gehts. Bist DU dabei?

Als Mitglied der Gewerkschaft NGG hast du eine Menge Vorteile. Die wichtigsten haben wir hier kompakt zusammengefasst. Wenn du mehr über die Vorteile der NGG wissen willst, kannst du natürlich auch jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne beantworten wir deine Fragen.

Du kannst auf verschiedene Weise Mitglied in der Gewerkschaft NGG werden. Zum einen kannst Du das natürlich im Büro der NGG vor Ort erledigen. Zum anderen kannst Du auch mit wenigen Klicks auf dieser Webseite Mitglied werden. Gerne kannst Du die Mitgliedschaft auch per Telefon in die Wege leiten.

Bei Fragen rund um das "Mitglied-Werden" kannst Du selbstverständ­lich auch jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

Welche NGG-Region vor Ort für dich zuständig ist, hängt von deinem Arbeitsort ab. Deutschlandweit ist die Gewerk­schaft NGG mit mehr als 50 Büros vertreten - eines davon ist bestimmt auch in deiner Nähe. Das Büro deiner NGG-Region vor Ort findest du hier.

Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftige und in Ausbildung stehende Mitglieder zahlen ein Prozent des Tarifbruttoeinkommens, bzw. der Ausbildungsvergütung.

Für vorübergehend oder auf Dauer aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschiedene Mitglieder (z.B. Arbeitslose oder in Elternzeit befindlich) beträgt der Mindestbeitrag 2,60 Euro pro Monat. Ebenfalls 2,60 Euro pro Monat beträgt er für Mitglieder, die sich in der privaten Insolvenz befinden.

Mitglieder im Rentenbezug zahlen 5,50 Euro monatlich. Erhalten sie Versorgungsleistungen unterhalb des Niveaus der Grundsicherung, beträgt der Mindestbeitrag 2,60 Euro. 

Details: www.ngg.net/satzung

Bei Veränderungen im Job, beim Wechsel in eine andere Branche, bei Arbeitslosigkeit oder Renten­eintritt muss der Beitrag entsprechend angepasst werden. Gemäß der NGG-Satzung sind die Mitglieder verpflichtet, an der "Festsetzung der korrekten Beitragshöhe mitzuwirken." Sollten sich also Veränderungen ergeben, muss das der NGG-Region vor Ort mitgeteilt werden, entweder per Telefon, beim Besuch im Büro vor Ort oder hier ganz einfach online

Dann kannst du die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft NGG kündigen. Die Kündigung muss jeweils spätestens sechs Wochen vor Quartalsschluss vom Mitglied gegenüber der zuständigen NGG-Region vor Ort erklärt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bevor du kündigst, solltest du das hier lesen

Als NGG-Mitglied profitierst du von vielen besonders günstigen Angeboten wechselnder Partner, zum Beispiel von Versicherungen, beim Kauf von Konzert- oder Theatertickets oder beim Autokauf.

Mehr Informationen: www.ngg-mitgliedervorteil.de

Auch wenn es um's Reisen geht, bringt die Mitgliedschaft bei NGG ganz konkrete Vorteile: NGG-Mitglieder und ihre Familien profitieren von den Vorzugspreisen des Gemeinnützigen Erholungswerks (GEW). Ob Urlaub am Strand oder in den Bergen, Ferien in Deutschland oder in Europa - beim GEW ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Hier geht es zu den Vorzugspreisen der GEW-Ferien für NGG-Mitglieder: GEW - exklusiv für NGG 

Die Gewerkschaft NGG unterstützt ihre Mitglieder kompetent und engagiert, bei der Wahl zum Betriebsrat. Und gewählte Betriebsräte haben mit NGG eine starke Partnerin an ihrer Seite, die unterstützt und berät - zum Beispiel mit Info- und Werbematerialien für den Betrieb oder bei Fragen des Arbeits- und Sozialrechts oder der Organisation von Betriebsversammlungen.

Viele NGG-Regionen bieten ihren Mitgliedern abwechslungsreiche und kostenfreie Bildungsangebote, vom Seminar zum Umgang mit Rassismus im Betrieb oder zu den Grundlagen der Gewerkschaftsarbeit bis zu Lehrgängen für ein verbessertes Zeitmanagement. Mehr Informationen zum Weiterbildungsangebot erhältst Du bei Deiner NGG-Region vor Ort.

Auch die Frauen in der NGG und die jungeNGG bieten regelmäßig verschiedene Bildungskurse an.

Als NGG-Mitglied profitierst du vom Angebot der "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften" (GUV/Fakulta). Die GUV/Fakulta springt ein, wenn im Beruf etwas schiefgelaufen ist und du für den entstandenen Schaden zahlen sollst. Ob Verlust des Dienstschlüssels oder ein durch Unvorsichtigkeit hervorgerufener Schaden an einem Fahrzeug des Betriebs - die GUV/Fakulta unterstützt finanziell. Der Jahresbeitrag für die GUV/Fakulta beträgt 24 Euro. Nur Gewerkschaftsmitglieder können Mitglied der GUV/Fakulta werden.

Mehr Informationen zu den umfangreichen Leistungen: www.guv-fakulta.de

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