Hauptvorstand der NGG lehnt Ausweitung der Tageshöchstarbeitszeit und steuerliche Anreize für Mehrarbeit entschieden ab

 

Hamburg, 27. März 2025

Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie die Vorsitzenden der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) setzen mit ihrer Resolution unter der Überschrift „Anforderungen an eine neue Bundesregierung“ ein klares Zeichen: Wir stehen ein für eine Demokratie, die Minderheitenrechte schützt, Migration, Vielfalt und Mitbestimmung stärkt und einen ausnahmslosen Mindestlohn und funktionierenden Sozialstaat gewährleistet.

Dazu Guido Zeitler, Vorsitzender der NGG: „Es ist uns wichtig, eine klare Botschaft an die Verhandler*innen einer künftigen Regierung zu senden: Achten Sie die Rechte von Beschäftigten und derjenigen mit geringer Beschwerdemacht in dieser Gesellschaft.“

Aus Sicht von Zeitler zeigt sich das auch dadurch, dass auf Maßnahmen verzichtet wird, die Menschen weiter unter Druck setzen. Als ein Beispiel verweist der NGG-Vorsitzende auf das Thema Arbeitszeit. Zeitler: „Unsere Mitglieder arbeiten im Gastgewerbe und der Ernährungswirtschaft. Sie wissen, was eine lange tägliche Arbeitszeit bedeutet. Mit jeder weiteren Stunde wird ihre Gesundheit weiter beeinträchtigt und das Risiko steigt, dass Menschen die Flucht aus der Branche ergreifen werden. Bislang konnten sie daraufsetzen, dass einer regelhaften Überschreitung des Achtstunden-Tages Grenzen gesetzt sind. Das muss dringend so bleiben. Die tägliche Höchstarbeitszeit muss unangetastet bleiben.“

Auch einer Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen zeigt der NGG-Vorsitzende die rote Karte: „Sie soll die Menschen – entgegen jeder wissenschaftlichen Erkenntnis der staatlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzinstitutionen - zu einer dauerhaften Überschreitung ihrer Grenzen drängen. Damit würde der Staat seine eigenen Erkenntnisse mit Füßen treten.“

Direkt an die Verhandler*innen gerichtet empfiehlt Zeitler: „Zeigen Sie Ihre Wertschätzung gegenüber denjenigen, die „den Laden am Laufen halten“ doch lieber durch mehr Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung: im Betrieb und in der Gesellschaft.“

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Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
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