Berlin, 27. Juni 2025
Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich auf einen höheren Mindestlohn geeinigt. Nach langen Verhandlungen haben die Sozialpartner einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zugestimmt und damit eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1. Januar 2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrungsmittel-Genuss-Gaststätten (NGG) und Mitglied in der Mindestlohnkommission, sagte am Freitag in Berlin:
„Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen eine vertretbare Lösung finden. Für unsere Branchen, in denen insbesondere im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk viele Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten, ist das ein guter Schritt nach vorne. Die Erhöhung entspricht immerhin einem Plus von insgesamt 13,9 Prozent. Vollzeitbeschäftigte haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ein Plus von Brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute.“
Aufs Jahr gerechnet ist das ein Plus von 3.700 Euro brutto. Damit wird der aktuelle 60-Prozent Medianlohn und die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn erreicht. Von der Mindestlohnerhöhung profitieren rund 6 Millionen Menschen in Deutschland. Besonders stark sind vom Mindestlohn die Arbeitnehmer*innen im Gastgewerbe und Bäckerhandwerk betroffen. Im Gastgewerbe arbeiten rund 1,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, im Bäckereihandwerk bundesweit 235.000 Menschen. Besonders hoch war laut Statistischem Bundesamt der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn im Gastgewerbe (52 Prozent, 2024).
„Mieten, Lebensmittel, Heizkosten - vieles wird immer teurer. Für die vielen Menschen im Niedriglohnbereich zählt jeder Cent, um die Kaufkraft zu steigern. Mit dem erhöhten Mindestlohn wird auch sichergestellt, dass der Abstand im untersten Lohnbereich zu den tarifgebundenen Unternehmen nicht zu groß wird“, hebt Guido Zeitler hervor.
Denn ein gesetzlicher Mindestlohn – von 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) – kann immer nur die unterste Haltelinie auf dem Arbeitsmarkt sein. Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. „Deshalb bleibt unsere Hauptforderung auch nach dem heutigen Entscheid: Mehr Tarifbindung. Nur Tarifverträge garantieren faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Sicherheit im Job“, so Zeitler.
Hintergrund
Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: der Vorsitzenden der Kommission und je 3 Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus 2 nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz beschließt die zuständige Kommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns.
Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung in Rahmen einer Gesamtabwägung den Mindestschutz der Beschäftigten, die wirtschaftliche Entwicklung und den nachlaufenden Tarifindex des Statistischen Bundesamtes über die Tarifentwicklung sowie das 60 Prozent-Kriterium zu berücksichtigen. 60 Prozent vom Medianeinkommen bei Vollzeitbeschäftigten sind demnach Maßstab für einen armutsfesten Mindestlohn.
Kontakt für die Presse
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Pressesprecher Dirk Herzog
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