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Zeitler: Nur die Spitze des Eisberges

Statement zu Mindestlohnverstößen im Gastgewerbe
Medienzunft Berlin - Adobe Stock

Hamburg, 17. Februar 2026

Die vom Bundesfinanzministerium kommunizierten aktuellen Zahlen zu Mindestlohnverstößen im Gastgewerbe sind vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, sagt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Er erneuert die Forderung nach einer verpflichtenden, tagesaktuellen elektronischen Zeiterfassung in allen Betrieben. 

„Mindestlohnverstöße im Gastgewerbe sind leider kein neues Phänomen. Wir brauchen mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und gezieltere Kontrollen in einer Branche, die rund ein Drittel aller festgestellten Verstöße stellt“, so Zeitler. Nach Einschätzung der NGG ist die Kontrolldichte deutlich zu gering: Rund 200.000 gastgewerblichen Betrieben stehen etwa 9.500 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegenüber – und diese sind nicht ausschließlich im Gastgewerbe im Einsatz. Entsprechend gering ist die Wahrscheinlichkeit, bei Verstößen gegen Mindestlohn, Arbeitszeit oder wegen Schwarzarbeit entdeckt zu werden. „Das ist auch unfair gegenüber der großen Mehrheit der Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten und durch Verstöße anderer einen Wettbewerbsnachteil haben“, betont Zeitler. 

Zudem müssten Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitszeiten elektronisch, manipulationssicher und tagesaktuell zu dokumentieren. „Nur so lassen sich Überstunden korrekt erfassen, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz verhindern und Beschäftigte wirksam schützen“, betont Zeitler. Digitale Systeme würden Kontrollen erheblich erleichtern und mit dem vorhandenen Personal deutlich mehr Prüfungen ermöglichen.

Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage ergänzt Zeitler: „Oft argumentieren Arbeitgeber mit Kostendruck. Aber wer staatliche Entlastungen – wie zuletzt durch die Mehrwertsteuerregelung – erhält und dennoch beim Mindestlohn betrügt, verspielt Vertrauen.“ Laut NGG werden bei Prüfungen häufig noch handschriftliche Aufzeichnungen vorgelegt, zudem haben Betriebe bis zu zwei Wochen Zeit, Arbeitszeitnachweise einzureichen – ein Spielraum, der Manipulationen zulässt.

 

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