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Du arbeitest in einer Brauerei, in der Erfrischungsgetränke-, Mineralbrunnen- oder Fruchtsaftindustrie? Oder bist du im Getränkefachgroßhandel oder in der Getränkelogistik tätig? Egal ob bei einem lokalen Betrieb oder bei internationalen Branchengrößen wie Coca-Cola. In der Gewerkschaft NGG bist du genau richtig! Wir setzen uns für faire Bezahlung, sichere Arbeitsbedingungen und deine Rechte ein.
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Als NGG-Mitglied bist du Teil einer starken Gemeinschaft, die hinter dir steht. Egal ob bei Tarifverhandlungen, die für gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen für alle sorgen, oder bei individuellen Problemen mit deinem Arbeitgeber.
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Die Gewerkschaft NGG verhandelt jedes Jahr hunderte Tarifverträge – vom kleinen Haustarifvertrag bis zum Flächentarifvertrag, der für tausende Beschäftigte gilt. Als NGG-Mitglied profitierst du von einem starken Schutz durch Tarifverträge und einer professionellen Beratung.
Dein Tarifvertrag: Mitglieder der NGG können ihren Tarifvertrag direkt beim NGG-Büro vor Ort anfordern. Unser Team steht dir außerdem bei Fragen zu deinen Rechten beratend zur Seite.
Aktuelle Ergebnisse unserer Tarifverhandlungen
Baden-Württemberg | Ab dem 1. August 2024 steigen die Entgelte um 120 € und um weitere 70 € ab dem 1. Februar 2025 . Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich auf: Eine Inflationsausgleichsprämie in höhe von 1000 € (Teilzeit Beschäftigte anteilig, Auszubildende 500 €) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Bayern | Ab dem 1. März 2025 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 3,4 % und um weitere 3,1 % ab dem 1. März 2026. Der Tarifvertrag kann zum 28. Februar 2027 gekündigt werden. |
Berlin (BKSB & Spree-Trans) | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (50 % für Auszubildende) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Bremen (Beck's & Roland) | Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte um 3,3 % und um weitere 3 % ab dem 1. Januar 2026. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten wie folgt auf: Im 1.Ausbildungsjahr: 1188,27 € , 1221,85 € Im 2.Ausbildungsjahr: 1425,92 €, 1466,22 € Im 3.Ausbildungsjahr: 1663,57 €, 1710,59 € Im 4.Ausbildungsjahr: 1901,22 €, 1954,96 € Der Tarifvertrag kann zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden. |
Hessen, Osthessen und Rheinland-Pfalz (ohne Pfalz) | Die Entgelte steigen in drei Stufen wie folgt: Um 180 € ab dem 1. November 2023, 90 € für Auszubildende Um 150 € ab dem 1. August 2024, 75 € für Auszubildende Um 100 € ab dem 1. März 2025, 50 € für Auszubildende Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (Azubis 50 %) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Ein Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2250 € netto (Teilzeit anteilig, Azubis 50 %) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2025 kündbar. |
Niedersachsen | Ab dem 1. Oktober 2023 steigen die Entgelte um 150 € und um eine weitere 50 € ab dem 1. April 2024. Bis zum Dezember 2023 erfolgt eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € netto (TZ anteilig). Der Tarifvertrag kann zum 30. November 2024 gekündigt werden. |
Nordrhein-Westfalen (Rheinisch-Westfälische Brauereien) | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Nordrhein-Westfalen (Sauer-/Siegerland) | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Pfalz | Ab dem 1. Dezember 2024 steigen die Entgelte um 190 € und um weitere 60 € ab dem 1. August 2025. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 63 € und weitere 20 €. eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 900 € (300 € für azubis) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. Juli 2026 gekündigt werden. |
Sachsen/Thüringen | Die Entgelte steigen in drei Stufen wie folgt: Zusätzlich wird zum 1. Juni 2023 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € ausgezahlt. Eine weitere Infaltionsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € (Köstritzer und Wernesgrüner 750 €) wird zum 1. Juni 2024 ausgezahlt. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar |
Oettinger / TSL | Die Entgelte steigen in vier Stufen wie folgt: Außerdem wird sich der Betrag für Altersvorsorge ab November 2023 um 50 € erhöhen. eine Übernahme der Auszubildenden für 12 Monate nach bestehender Prüfung wurde ebenfalls vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Avangard Malz | Die Entgelte erhöhen sich in zwei Stufen wie folgt: Die Ausbildungsvergütungen steiegen um 200 € monatlich ab dem 1. Juli 2023 Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (50 % für Auszubildende) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 30. Juni 2025 gekündigt werden. |
Mittelstands-Brauereien Bayern | Ab dem 1. September 2023 steigen die Entgelte um 285 € und um weitere 3,9 % ab dem 1. April 2024. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und weitere 75 € pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € (750 € für Azubis) netto wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden |
Hasseröder Brauerei | Ab dem 1. April 2023 steigen die Entgelte um 5 % und um weitere 3 % ab dem 1. Januar 2024 und weitere 2 % ab dem 1. Januar 2025. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Oettinger | Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 80 € und um weitere 80 € ab dem 1 Mai 2024 und weitere 50 € ab dem 1 November 2024. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um 25 €, 20 € und weitere 20 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 mit der Mai 2023-Abrechnung wurde vereinbart. von Juni 2023 bis August 2024 wird eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 33,33 € ausgezahlt. Ab dem 1 November 2023 gibt es eine Altersvorsorge Erhöhung in Höhe von 50 € jährlich. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
TSL | Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 80 € und um weitere 80 € ab dem 1 Mai 2024 und weitere 50 € ab dem 1 November 2024. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um 25 €, 20 € und weitere 20 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 mit der Mai 2023-Abrechnung wurde vereinbart. von Juni 2023 bis August 2024 wird eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 33,33 € ausgezahlt. Ab dem 1 November 2023 gibt es eine Altersvorsorge Erhöhung in Höhe von 50 € jährlich. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland Mineralbrunnen/Erfrischungsgetränke | Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 250 € und die Ausbildungsvergütungen um 150 €. Ab dem 1. April 2024 steigen die Entgelte um 150 € und die Ausbildungsvergütungen um 100 €. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2250 € (Teilzeit anteilig, Azubis 50 %) vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar. |
Baden-Württemberg Mineralbrunnen | Ab dem 1. September 2023 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 100 € ab dem 1. Juni 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 125 € und weitere 50 €. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2025 kündbar. |
Bayern Mineralbrunnen/Erfrischungsgetränke | Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Entgelte um 241 € und um weitere 3,9 % ab dem 1. Dezember 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 75 € in allen Ausbildungsjahren. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (Azubi 1500 €) vereinbart. Die Auszubildenden bekommen 2 freie Tage vor der Abschlussprüfung. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2025 kündbar. |
Nordrhein-Westfalen Mineralbrunnen | Die Entgelte steigen in drei Stufen wie folgt: um 225 € Ab dem 1. Juli 2023, 100 € ab dem 1. Juni 2024 und 75 € ab dem 1. November 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Juli 2023 um 125 € und weitere 75 € zum 1. Juni 2024. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar. |
Niedersachsen/Bremen Mineralbrunnen | Ab dem 1. April 2022 steigen die Entgelte um 90 € und um weitere 2,7 % ab dem 1. April 2023 . Außerdem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 60. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. |
Hamburg/Schleswig-Holstein Erfrischungsgetränke | Ab dem 1. April 2021 erhöhen sich die Entgelte um 2,2 % und um weitere 2,4 % ab dem 1. April 2022 . Außerdem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen im Jahr 2021 und 2022 um jeweils 20 € im 1. Ausbildungsjahr, um 30 € im 2. Ausbildungsjahr und 40 € im 3. Ausbildungsjahr. Für die Monate Mai und Juni 2021 wird eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € ausgezahlt und um weitere 75 € für die Monate Mai und Juni 2022. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2023 kündbar. |
Trinks GmbH / Trinks Süd GmbH | Ab April 2023 bis November 2024 wird 150 € Inflationsausgleichsprämie (insgesamt 3000 €) ausgezahlt, auch für Auszubildende. Darüber hinaus gibt es ab Juli 2023 Standortprämien in Höhe von 90 € + einmalig 100€ Erholungsbeihilfe in ´24 (DD, L, B, NBB, HB, NMS, LN, H) und 200 € (FF/M, LIM, DOR und HH) monatlich. ab dem a. Dezember 2024 steigen die Entgelte um 200 €, auch für Auszubildende. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar. |
Coca-Cola (CCE AG) | Die Entgelte steigen um 320 € in zwei Stufen wie folgt: Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. Update: im September 2023 wurde ein neues Tarifpaket bei Coca-Cola verhandelt. |
Hessen/Rheinland-Pfalz Sektkellereien, Brennereien, Spirituosen | Ab dem 1. April 2021 steigen die Entgelte um 2,35 % und um weitere 2,35 % ab dem 01. April 2022. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2023 kündbar. |
Rheinland-Pfalz Weinkellereien | Ab dem 01. September 2023 steigen die Entgelte um 215 € und um weitere 160 € ab dem 1. Juli 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum den gleichen Zeitpunkten um 107,5 € und weitere 80 €. Der Tarifvertrag kann zum 30. April 2025 gekündigt werden. |
Nord-/Südbaden Winzergenossenschaften | Ab dem 1. April 2021 steigen die Entgelte um 2 %. Eine Corona-Prämie in Höhe 300 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Oktober 2021 kündbar. |