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Eine Kellnerin mit Down Syndrom lächelt in einem Gastgarten in die Kamera. Eine Kellnerin mit Down Syndrom lächelt in einem Gastgarten in die Kamera.

Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

SBV-Wahl 2026 – Deine Stimme zählt!

Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 werden die Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt.

Was ist die SBV – und warum ist sie wichtig?

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich für die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten ein. Sie sorgt dafür, dass Teilhabe am Arbeitsleben möglich ist – und zwar selbstbestimmt und gleichberechtigt.

Die SBV berät, informiert und hilft bei wichtigen Fragen rund um Inklusion, Arbeitsplatzgestaltung und Rechte im Betrieb.
Sie arbeitet eng mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und externen Stellen wie den Integrationsämtern zusammen.

Die NGG unterstützt die Arbeit der SBV – in deinem Betrieb und darüber hinaus.

Wer darf wählen – und wer darf kandidieren?

Wahlberechtigt sind:

Alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb – auch Leiharbeiter*innen, Azubis und Personen in Eltern- oder Pflegezeit.

Kandidieren dürfen:

Alle Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit sechs Monaten dort arbeiten – unabhängig davon, ob sie selbst schwerbehindert sind oder nicht.

So läuft die Wahl ab

Die Wahl zur SBV findet je nach Betriebsgröße im vereinfachten oder förmlichen Verfahren statt.

  • Die Wahl findet in einer Wahlversammlung statt.
  • Es gibt keinen Wahlvorstand – die Wahlleitung wird vor Ort gewählt.
  • Auch eine Wahl per Video- oder Telefonkonferenz ist möglich.
  • Briefwahl ist erlaubt, wenn vorher beantragt.

Förmliches Wahlverfahren:

  • Ein Wahlvorstand wird eingesetzt.
  • Es gelten feste Fristen und Vorgaben für die Vorbereitung und Durchführung.
  • Mehr Informationen dazu findest du in den Wahlhilfen der NGG oder beim DGB.

Materialien und Downloads zur Wahl zur Schwerbehindertenvertretung 2026

Sobald es Materialien gibt,s tellen wir dir an dieser Stelle alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung – zum Herunterladen und Ausdrucken.

Hinweis: Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Schau also immer mal wieder vorbei!

Warum du wählen solltest – und was die SBV bewirken kann

Mit deiner Stimme stärkst du die Menschen, die sich im Betrieb für Inklusion und faire Teilhabe einsetzen. Die SBV sorgt zum Beispiel dafür:

  • dass Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet werden,
  • dass Beschäftigte Unterstützung bei der Wiedereingliederung erhalten,
  • dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird.

Deshalb: Geh wählen – für mehr Gerechtigkeit und Teilhabe im Betrieb.

Beratung & Unterstützung durch die NGG

Du hast Fragen zur Wahl? Du willst wissen, wie du eine Wahl einleitest oder organisierst? Oder brauchst Unterstützung bei deiner Kandidatur?

Wir lassen dich nicht allein. Deine NGG vor Ort ist für dich da – mit Rat und Tat.

Gemeinsam noch stärker

Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.