Dem Antrag der Gewerkschaft NGG und des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks auf Allgemeinverbindlichkeit der Ausbildungsvergütungen wurde stattgegeben. Mit der Veröffentlichung am 2. Juli 2021 im Bundesanzeiger gilt der Tarifvertrag nun für alle Auszubildende in ganz Deutschland.
NGG und Bäckerhandwerk hatten sich im Dezember 2020 auf die Anhebung der Ausbildungsvergütung in zwei Schritten geeinigt. Zum 1. März stiegen die Vergütungen bereits auf:
- im 1. Ausbildungsjahr 645 Euro monatlich brutto,
- im 2. Ausbildungsjahr 720 Euro monatlich brutto,
- im 3. Ausbildungsjahr 850 Euro monatlich brutto.
In einem weiteren Schritt werden die Vergütungen am 1. Februar 2022 noch einmal steigen auf:
- im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro monatlich brutto,
- im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro monatlich brutto,
- im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro monatlich brutto.
Die Allgemeinverbindlichkeit gilt rückwirkend zum 1. März 2021. Auch die im Tarifvertrag vereinbarten Zuschläge für Mehrarbeit sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind erfasst. Alle Auszubildenden, die seit März weniger als die genannten Beträge erhalten haben oder ihre Gehaltsabrechnung überprüfen lassen wollen, sollten sich so schnell wie möglich bei ihrer NGG-Region melden.