Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Ferienjob geplant?

Das solltest Du wissen!
Eine junge Frau in einer Kellner-Uniform trägt ein Tablett und lächelt in die Kamera. Eine junge Frau in einer Kellner-Uniform trägt ein Tablett und lächelt in die Kamera.

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schüler*innen starten in ihren ersten Ferienjob. Doch was ist erlaubt? Und worauf muss man achten?

Die jungeNGG gibt Tipps, damit der Ferienjob nicht zur Stolperfalle wird:

1. Ohne Vertrag geht nichts:
Bevor Du startest, muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen. Darin müssen Arbeitszeiten, Aufgaben und Bezahlung klar geregelt sein.

2. Nur leichte Arbeiten erlaubt:
Für Jugendliche unter 18 Jahren sind gefährliche oder körperlich schwere Arbeiten tabu. Erlaubt sind zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Tätigkeiten in der Gastronomie.

3. Arbeitszeiten – altersabhängig geregelt:

  • 13–14 Jahre: Mit Einwilligung der Eltern, max. 2 Stunden täglich (3 in der Landwirtschaft), zwischen 8 und 18 Uhr.
  • 15–17 Jahre: Max. 4 Wochen Ferienarbeit im Jahr, höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr – mit Ausnahmen für ältere Schüler*innen in der Gastronomie oder im Schichtbetrieb.

4. Pausen sind Pflicht:

Für unter 18-jährige gilt: 

  • Ab 4,5 Stunden Arbeit gibt es mindestens 30 Minuten Pause,
  • ab 6 Stunden sogar 60 Minuten.

5. Mindestlohn nur für Volljährige:
Der gesetzliche Mindestlohn (aktuell 12,82 Euro) gilt erst ab 18 Jahren. Wer jünger ist, hat nur dann Anspruch auf bessere Bezahlung, wenn im Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Also: Vor Vertragsunterschrift nach Tarif fragen!

6. Bei Problemen: Gewerkschaft hilft!
Wenn es Ärger im Ferienjob gibt – schlechte Bezahlung, zu lange Arbeitszeiten oder Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz – dann hilft Deine Gewerkschaft. Am besten schon vor dem Job Mitglied werden!

Mehr Infos bekommst du bei jungeNGG oder deinem zuständigen NGG-Büro vor Ort.

 

Das könnte dich auch interessieren:

  • NGG begrüßt Beschlüsse zur Rente und Tariftreue

    NGG-Vorsitzender Zeitler: Schritte in die richtige Richtung

  • Guten Start!

    Ausbildungsstart 2025

  • 8-Stunden-Tag abschaffen? Nicht mit uns!

    Arbeitszeit

  • Abschluss trotz Aussperrung

    Tarifabschluss Brot- und Backwarenindustrie Baden-Württemberg und Hessen

  • Brennende Kerze vor schwarzem Hintergrund in schwarz-weiß.

    Wir trauern um Heinz-Günter Niebrügge

    Nachruf auf den ehemaligen 1. Vorsitzenden der NGG

  • NGG-Befragungsteam vor dem Werkstor bei Rittersport

    Umfrage kommt gut an: Schon über 1.300 Teilnehmende

    Die Beschäftigtenbefragung in der Süßwarenindustrie ist gut angelaufen.

  • Rentner*innen nicht gegeneinander ausspielen!

    NGG erteilt "Boomer-Soli" klare Absage

  • Noch ist es nicht zu spät

    EU-Lieferkettenrichtlinie nicht beschneiden!

  • Ein orangener Lieferrucksack von Lieferando steht auf dem Boden unter einem großen Transparent auf dem Lieferstreik steht und ein Totenkopf zu sehen ist.

    Lieferando-Streik in Hamburg

    36 Stunden für einen Tarifvertrag

  • EFFAT stellt Europaabgeordneten und EU-Kommission eigenen Richtlinienentwurf vor

    Verbot von Werkverträgen und Regulierung von Arbeitsvermittlern

  • Arbeiten bei Hitze: Deine Rechte im Sommer 2025

    Ab 30 Grad muss dein Arbeitgeber handeln

  • Mehrere Euroscheine.

    Mehr Mindestlohn ab 2026

    Rund 6 Millionen Menschen profitieren