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EU schleift Lieferkettenrichtlinie

Deutsches Lieferkettengesetz unverändert in Kraft

Es ist passiert: Unter dem Deckmantel von „Entbürokratisierung“ hat eine rechts-konservative Mehrheit im Europaparlament am Dienstag einer zuvor von den EU-Regierungschefs abgenickte „Reform“ der europäischen Lieferkettenrichtlinie zugestimmt. Treibende Kraft dahinter: der deutsche Bundeskanzler. 

 

Mit dem Beschluss werden wichtige Normen der Richtlinie abgeschafft – wie beispielsweise die Streichung der EU-weit harmonisierten zivilrechtlichen Haftungsklausel sowie der Anspruch auf Entschädigung. So kommen Unternehmen, die die Sorgfaltspflichten absichtsvoll verletzen, ungestraft davon, weil es für Opfer schwer möglich ist, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Auch Sanktionen müssen abschreckend wirken und europaweit harmonisiert sein. Nur so lässt sich ein „regulativer Flickenteppich“ innerhalb der Europäischen Union verhindern. 

 

Einschneidend ist die Reduzierung der Anzahl der unter die Lieferkettenrichtlinie fallenden Unternehmen. In Deutschland wären – sofern die Richtlinie unverändert in deutsches Recht umgesetzt würde – nur noch ca. 120 bis 150 Großkonzerne verpflichtet, ihre Lieferketten menschenrechtlich zu gestalten – ein Bruchteil der heute rund 2.900 deutschen Unternehmen, die aktuell von Lieferkettensorgfaltspflichten (LkSG) erfasst sind. Das wäre ein menschenrechtlicher Offenbarungseid und stünde gegen alle langjährigen Erkenntnisse, die das Lieferkettengesetz des damals CSU-geführten Ministeriums erst möglich gemacht haben. 

 

Susanne Uhl, Leiterin des NGG-Hauptstadtbüros und bei NGG für Internationales zuständig, mahnt: „Wir alle sind – unsere Kolleg*innen in den langen und kurzen Lieferketten, aber auch wir als Zulieferer in den Lebensmitteleinzelhandel – darauf angewiesen, dass der Schutzstatus aus den international verabredeten Kernarbeitsnormen eingehalten und ein unternehmerischer Verstoß dagegen sanktioniert und Betroffene entschädigt werden. Dabei geht es um Entscheidendes: keine Kinder- oder Zwangsarbeit, angemessene Löhne, die Freiheit, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, die Einhaltung von grundlegenden Arbeitsschutz- und Gesundheitsstandards, die Gleichheit vor dem Gesetz und einiges mehr.“  Und sie ergänzt: „Noch ist das deutsche Lieferkettengesetz unverändert in Kraft. Nutzen wir es! In welcher Form die europäische Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird, ist noch offen.“ 

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