Südzucker beschließt Werksschließungen Politik macht Arbeitsplätze kaputt

25. Februar 2019 in Mannheim: Während drinnen der Aufsichtsrat von Südzucker tagte, demonstrierten draußen die Beschäftigten für den Erhalt ihrer Werke. Foto: NGG

Gegen die Stimmen der Arbeitnehmer hat der Aufsichtsrat der Südzucker AG am 25. Februar 2019 beschlossen, die Zuckerwerke in Brottewitz (Elbe-Elster-Kreis) und Warburg (Kreis Höxter) zu schließen. 160 hochqualifizierte und gute Arbeitsplätze werden damit direkt vernichtet.

"Zu schnell und zu früh"

Als „zu schnell und zu früh“ hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), diese Entscheidung bezeichnet. Scharf kritisiert hat der NGG-Vize, dass sich der Vorstand der Südzucker AG keine Zeit für die Entwicklung alternativer Konzepte genommen habe. Adjan erwartet von der Politik, namentlich von Bundesministerin Julia Klöckner, dass schnell gehandelt und die NGG an der vom Landwirtschaftsministerium angekündigten Zucker-Expertenkommission beteiligt werde. „Die deutsche Zuckerindustrie, Rübenbauern und die Beschäftigten wurden durch eine völlig verkorkste Agrarpolitik der Bundesregierung und Nichteinhaltung von Absprachen auf EU-Ebene in die aktuelle Schieflage gebracht. Politik macht Arbeitsplätze kaputt. Wenn die Bundesregierung nicht schnellstens handelt, wird es in absehbarer Zeit keinen Zucker aus deutscher Produktion mehr geben. Wir können uns dann zukünftig bei jedem verwendeten Löffel Zucker Gedanken darüber machen, wie viele Kinder ihre Familien mit ihrer Arbeit auf den Zuckerrohrplantagen unterstützen mussten.“

NGG fordert Sofortmaßnahmen

Die Gewerkschaft NGG fordere die Bundesregierung auf, Sofortmaßnahmen zur Stützung von Rübenanbauern und Zuckerindustrie einzuleiten. Dazu gehöre unter anderem die sofortige Aufnahme der Beihilfe zur privaten Lagerhaltung. Nur so könne der überschüssige Zucker wirksam vom Markt zurückgehalten und der Zuckerpreis wieder in kostendeckende Zonen gebracht werden.

Hintergrund:

Beihilfen zur privaten Lagerhaltung sind ein Mittel der EU-Agrarmarktordnung. Durch die Lagerung über definierte Zeiträume soll eine Entlastung der Märkte erzielt und eine Stabilisierung der Preise bewirkt werden. Die öffentliche oder private Lagerhaltung ist für Rindfleisch, Schweinefleisch, Butter, Magermilchpulver, Käse und Zucker vorgesehen.