

Süßwaren
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Gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen in der Süßwarenindustrie
Du arbeitest in der Herstellung von Schokolade, Bonbons, Speiseeis oder Dauerbackwaren? Dann bist du in der Gewerkschaft NGG genau richtig! Wir setzen uns für faire Bezahlung, sichere Arbeitsbedingungen und die Rechte der Beschäftigten in der Süßwarenindustrie ein.
Deine Vorteile als Mitglied der NGG
Als NGG-Mitglied bist du Teil einer starken Gemeinschaft, die hinter dir steht. Egal ob bei Tarifverhandlungen, die für gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen für alle sorgen, oder bei individuellen Problemen mit deinem Arbeitgeber.
Wir unterstützen dich:
Warum jetzt aktiv werden?
Die Süßwarenindustrie hat eine starke, bundesweite Tarifbewegung – und das zahlt sich aus! In den letzten Verhandlungen konnten wir gemeinsam sehr gute Tarifabschlüsse erreichen. Diese Erfolge zeigen: Wenn wir zusammenstehen, können wir die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern.
Doch da geht noch mehr! Unsere starke Gemeinschaft wollen wir nutzen, um weitere Fortschritte für alle Beschäftigten in der Branche zu erzielen. Je mehr wir sind, desto mehr können wir bewegen – für faire Löhne, bessere Arbeitszeiten und sichere Jobs.
Mitglied werden
Zusammen sind wir stärker! Mach den ersten Schritt und werde NGG-Mitglied – für dich und für alle, die in der Süßwarenindustrie arbeiten.
Aktuelle Meldungen aus der Branche
Tarifinfos für die Süßwarenindustrie
Deine Rechte als NGG-Mitglied
Die Gewerkschaft NGG verhandelt jedes Jahr hunderte Tarifverträge – vom kleinen Haustarifvertrag bis zum Flächentarifvertrag, der für tausende Beschäftigte gilt. Als NGG-Mitglied profitierst du von einem starken Schutz durch Tarifverträge und einer professionellen Beratung.
Dein Tarifvertrag: Mitglieder der NGG können ihren Tarifvertrag direkt beim NGG-Büro vor Ort anfordern. Unser Team steht dir außerdem bei Fragen zu deinen Rechten beratend zur Seite.
Aktuelle Ergebnisse unserer Tarifverhandlungen
Niedersachsen/Bremen | Ab dem 1. Dezember 2024 steigen die Entgelte um 5 %, jedoch mindestens um 145 €. Die Entgelte erhöhen sich in der zweiten Stufe um 2,5 % ab dem 1. November 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € und weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 950 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar. |
Ost | Ab dem 1. Juni 2025 steigen die Entgelte um 5 % und um weitere 2,5 % ab dem 1. Juli 2026. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € und weitere 50 €. Eine Arbeitszeitverkürzung auf 38 Std/Woche ist ab dem 01.01.2026 vereinbart. Die Auszubildende erhalten jeweils vor den AP1 und AP2 einen zusätzlichen freien Arbeitstag. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2026 kündbar. |
Hamburg/Schleswig-Holstein | Ab dem 1. Oktober 2024 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 150 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. September 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und weitere 50 €. Die Mitarbeiter*innen in der Produktion Lager/Logistik bekommen zusätzlich im April 2025 eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 135 €. Für die Auszubildende gibt es eine Zuzahlung für das "Deutschlandticket" in höhe von maximal 58 € monatlich. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 € (Teilzeitkräfte anteilig, mindestens aber 300 €) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2026 kündbar. |
Nordrhein-Westfalen | Ab dem 1. November 2024 steigen die Entgelte um 5 %, jedoch mindestens um 152 €. Die Entgelte erhöhen sich in der zweiten Stufe um 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € und weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 810 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2026 kündbar. |
Bayern | Ab dem 1. Oktober 2024 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 145 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. September 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 € (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende 375 €) wurde vereinbart. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2026 kündbar. |
Baden-Württemberg | Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 145 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 € (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende 375 €) vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Juli 2026 kündbar. |
Hessen | Ab dem 1. November 2024 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 145 € mehr und um weitere 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 675 € (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende 500 €) vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar. |
Berlin (West) | Ab dem 1. November 2024 steigen die Entgelte um 5 %, jedoch um mindestens 148 € für die Tarifgruppen A-C. Die Entgelte erhöhen sich in der zweiten Stufe um 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € und weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar. |
Rheinland-Pfalz / Saarland | Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 135 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. Januar 2026. Die Ortsklasse 2 wird ab dem 1. Januar 2025 ersatzlos gestrichen, alle Beschäftigte erhalten ihre Löhne auf Basis der Ortsklasse 1. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Außerdem erhalten die Auszubildende eine Mobilitätshilfe bis zu 58 € monatlich. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2026 kündbar. |