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Härtefallfonds für die DDR-Rentenüberleitung eingerichtet

 

Bei der Rentenüberleitung vom Recht der DDR in das Recht der BRD sind Leistungen für bestimmte Berufs- und Personengruppen oftmals nicht berücksichtigt worden. Die Bundesregierung hat nun endlich reagiert und für Betroffene einen Härtefallfonds eingerichtet. Für NGG ist dies ein wichtiger Schritt, auch wenn die Leistungen mit hohen Hürden versehen sind.

„Wir raten allen Betroffenen, erst einmal einen Antrag zu stellen und sich durch das Antragsverfahren nicht entmutigen zu lassen,“ so die stellvertretende Vorsitzende der NGG, Claudia Tiedge. Die Formulare für dien Anträge findet ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Anträge müssen bis zum 30. September 2023 gestellt werden. Weitere Infos zum Antragsverfahren stellt der DGB hier zur Verfügung.

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