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Mehrwertsteuersenkung auf Speisen um ein Jahr verlängern!

Gastgewerbe

 

 

Während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf gastronomische Speisen von 19 auf sieben Prozent reduziert. Dies war eine (steuer-) politische Maßnahme, um die besonderen Härten der Pandemie für die Gastronomie abzumildern. Zum Ende des Jahres läuft diese Maßnahme aus.

 

Aus Sicht des NGG-Vorsitzenden Guido Zeitler wäre eine Rückführung auf den regulären Steuersatz von 19 Prozent zum Jahreswechsel noch zu früh: „Die stark gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie haben die Preise in der Gastronomie bereits stark steigen lassen. Jetzt noch die Rückführung auf den normalen Steuersatz obendrauf, das müssten die Restaurants an die Gäste weitergeben. Dies hätte spürbare Konsequenzen im Nachfrageverhalten und würde die Betriebe unter Druck setzen, die wir gerade erst in der Pandemie mit vielen Steuermilliarden gerettet haben. Die Zeit, Rücklagen für eine weitere Krise zu bilden, war viel zu kurz. Daher fordern wir Bundesfinanzminister Lindner auf, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen um ein weiteres Jahr zu verlängern.“

 

Keine dauerhafte Steuersenkung

Eine generelle, also dauerhafte Mehrwertsteuerabsenkung für die Speisegastronomie hält die NGG nicht für sinnvoll. Zeitler: „Vielmehr bedarf es einer übergreifenden Debatte über die soziale Lenkungswirkung und der daraus folgenden Ausgestaltung. Ein Kita- und Schulessen ist in dieser Frage sicher anders zu bewerten als ein 5-Gänge-Menü in einem Sternerestaurant.“

 

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