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Neuer gesetzlicher Mindestlohn

Seit 1. Januar 2026 gelten 13,90 Euro pro Stunde

Neuer gesetzlicher Mindestlohn: Seit 1. Januar 2026 gelten 13,90 Euro pro Stunde

Zum Jahresbeginn ist der gesetzliche Mindestlohn gestiegen: Mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde müssen Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2026 zahlen. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet das ein Plus von rund 190 Euro pro Monat – und für rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine direkte Verbesserung. Besonders viele profitieren in Ostdeutschland.

Doch klar ist auch: 13,90 Euro reichen nicht für ein armutsfestes Einkommen – und schon gar nicht für eine sichere Rente.

Nächster Schritt: 14,60 Euro ab 2027

Bereits beschlossen ist der nächste Anstieg:

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit wird erstmals die Marke von 60 Prozent des Bruttomedianlohns erreicht – Allerdings: Nur gemessen am Bezugswert, der bei der Entscheidung der Mindestlohnkommission im Juni 2025 galt.

Warum der Mindestlohn wichtig ist – und trotzdem nicht reicht

Der Mindestlohn schützt Millionen Beschäftigte vor Dumpinglöhnen. Aber: Gute und wirklich faire Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen.

Darum fordern wir:

  • Mehr Tarifbindung in allen Branchen.
  • Einen verbindlichen Aktionsplan der Bundesregierung, um die Tarifbindung deutlich zu steigern – wie es die Europäische Mindestlohnrichtlinie verlangt, wenn weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer*innen in einem Land tarifgebunden arbeiten.

Aktuell liegt Deutschland bei nur rund 50 Prozent Tarifbindung.

Es ist höchste Zeit zu handeln.

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