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Zu spät, zu wenig

Hinweisgeberschutzgesetz

 

Am Freitag hat der Bundesrat das lang überfällige Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Ursprünglich hätte Deutschland die EU-Vorgabe für ein Hinweisgeberschutzgesetz bis Dezember 2021 umsetzen müssen. „Wir setzen uns als NGG schon seit Langem für ein solches Gesetz ein. Wer auf gefährliche Missstände in einem Unternehmen hinweist, übernimmt Verantwortung für die ganze Gesellschaft. Er oder sie muss deswegen bestmöglich geschützt werden – dem wird das jetzt verabschiedete Gesetz nicht gerecht.“, kritisiert Guido Zeitler, Vorsitzender der NGG.

 

Die CDU-geführten Länder hatten im Bundesrat dafür gesorgt, dass der sowieso schon lückenhafte Schutz noch weiter aufgeweicht wurde. Dazu Zeitler: „Es ist mir absolut unverständlich, warum man – wie die CDU-geführten Länder es getan haben - sich dafür einsetzt, Vorschriften zu verwässern, die dazu da sind, die Allgemeinheit vor Verstößen gegen wichtige Vorschriften, zum Beispiel Hygienevorschriften, zu schützen.“ Mit Blick auf die Erfahrungen, die die NGG in den letzten Jahren z.B. in der fleischverarbeitenden Industrie gesammelt hat, fügt Zeitler hinzu: „Hinweisgeber*innen sind im Betrieb oft extremem Druck ausgesetzt. Daher ist es entweder naiv zu glauben, dass ohne den Schutz der Anonymität unternehmensintern auf Missstände hingewiesen wird, oder man mag Hinweisgebende von vornherein mundtot machen. Gleichwohl muss auch ein externer Meldeweg zur Verfügung stehen. So wie das Gesetzt jetzt ist, führt es eher zu mehr Verunsicherung, nicht weniger.“

 

 

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