Betriebsrat Betriebsrat gründen: Was ist zu beachten?

11. Januar 2022

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In deinem Betrieb gibt es noch keinen Betriebsrat? Dann wird es höchste Zeit, einen Betriebsrat zu gründen: Wo die Beschäftigten über einen Betriebsrat mitbestimmen, sind die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne oft höher!

Gute Nachrichten!

Einen Betriebsrat zu gründen, ist noch leichter geworden: Seit Juni 2021 gilt das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“. Mit dem neuen Gesetz sind Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, jetzt noch besser geschützt und das Wahlalter wurde auf 16 Jahre gesenkt. 

Du hast Fragen rund um die Gründung eines Betriebsrats? Deine NGG vor Ort ist für dich da: www.ngg.net/vorOrt

Die Betriebsratswahlen finden in Deutschland alle vier Jahre statt. In diesem Frühjahr ist es wieder soweit, von März bis Ende Mai 2022 sind alle Beschäftigten in Betrieben mit fünf oder mehr Beschäftigten zu den Betriebsratswahlen aufgerufen. Übrigens: In Betrieben, in denen es bisher keinen Betriebsrat gibt, ist die Gründung jederzeit möglich! 

Betriebsrat gründen: Aber wie?

Du möchtest einen Betriebsrat gründen? Sehr gut! Damit alles klappt und auch keine rechtlichen Probleme auftauchen, leg nicht einfach allein los, sondern sichere dir von Anfang an die Unterstützung deiner Gewerkschaft NGG vor Ort!

Im Betrieb müssen mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte arbeiten. Je mehr Beschäftigte es in dem Betrieb gibt, desto mehr Betriebsratsmitglieder können gewählt werden.

Wenn es im Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, kann die Wahl jederzeit durchgeführt werden. Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Das nächste Mal ab März 2022. 

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die mindestens 16 Jahre alt  sind. In den Betriebsrat gewählt werden können Beschäftigte nach Vollendung des 18. Lebensjahres. 

PSSST! Nicht alle Arbeitgeber wollen, dass in "ihrem" Betrieb ein Betriebsrat mitbestimmen kann. Behandle die Absicht, einen Betriebsrat zu gründen, deshalb vorerst vertraulich und lass dich zuerst von deiner NGG vor Ort beraten.