Seit 100 Tagen gilt endlich auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Michaela Rosenberger zieht im Interview eine erste Bilanz.
Wie bewertet die NGG den Mindestlohn 100 Tage nach seiner Einführung? Wer profitiert und wo hat das Mindestlohngesetz am meisten gebracht?
Mit dem Mindestlohn haben sich auf einen Schlag die Löhne von fast vier Millionen Menschen in Deutschland erhöht. Weil sie deutlich häufiger für niedrige Löhne arbeiten müssen als Männer, profitieren Frauen in besonderem Maße vom Mindestlohn. Nach 100 Tagen Mindestlohn muss schon deshalb eine positive Bilanz gezogen werden, weil heute Millionen von Menschen ein bisschen besser mit ihrer Hände Arbeit zurechtkommen als vor einem Jahr. Allein im Gastgewerbe, also etwa in Hotels, Gaststätten oder im Catering, profitieren rund 500.000 Menschen vom Mindestlohn. Der Mindestlohn ist natürlich insbesondere dort wichtig, wo die Löhne bis dato häufig noch unter 8,50 Euro lagen. Das war vor allem dort der Fall, wo die Arbeitgeber bisher nicht bereit waren, mit Hilfe von Tarifverträgen für ordentliche Rahmenbedingungen und faire Löhne zu sorgen. Das Bäckerhandwerk in Sachsen ist so ein Beispiel. Dort waren Löhne von 6 oder 7 Euro vor dem Mindestlohn oft normal. Aber auch im Gastgewerbe sind viele Arbeitgeber heute nicht mehr tarifgebunden, und diese Tarifflucht sorgte vor dem Mindestlohn mancherorts für extrem niedrige Löhne.
Einige Arbeitgeber und Unternehmerverbände klagen über zu große Dokumentationspflichten und Bürokratie. Ist da was dran?
Nein, das ist wirklich eine absurde Scheindebatte. Das lautstark beklagte „bürokratische Monster“ Mindestlohn gibt es gar nicht. Das Mindestlohngesetz verlangt nur, die Arbeitszeiten der Beschäftigten korrekt aufzuschreiben. Dafür reicht es, Arbeitsbeginn, -ende und -dauer per Hand zu notieren – das kann niemanden überfordern und das dauert weniger als eine Minute. Für diejenigen, die sich jetzt so laut über das „Bürokratiemonster“ Mindestlohn beschweren, scheint es eine neue Erkenntnis zu sein, dass man jede geleistete Arbeitsstunde zu bezahlen und entsprechende Sozialgaben zu leisten hat. Man sollte diejenigen, die jetzt am lautesten rufen, fragen, wie sie es in der Vergangenheit eigentlich geschafft haben, ihre Leute nicht „schwarz“ oder umsonst arbeiten zu lassen, wenn sie deren Arbeitszeiten bisher nicht korrekt erfasst haben.
Versuchen Arbeitgeber, den Mindestlohn zu umgehen? Gibt es besonders beliebte Tricks?
Der einfachste Weg den Mindestlohn zu umgehen, ist, bei der Arbeitszeit zu tricksen. Eine Kellnerin arbeitet also zum Beispiel acht Stunden, bekommt aber nur sieben bezahlt. Und genau weil hier so leicht getrickst werden kann, sieht das Mindestlohngesetz für die Branchen, in denen Schwarzarbeit eine große Rolle spielt, die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten vor. Nur wenn die Arbeitszeit dokumentiert wird, ist für die Kontrolleure nachprüfbar, ob der Mindestlohn gezahlt wurde. Fällt – wie etwa von der CSU gefordert – die Dokumentationspflicht weg, ist das eine Einladung zum Betrug an den Beschäftigten und zur Schwarzarbeit. Ohne Dokumentationspflicht ist der Mindestlohn also tatsächlich ohne Wert. Dass jetzt insbesondere von Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband die Forderung nach der Aufhebung der Dokumentationspflicht kommt, ist bezeichnend. Offenbar wollen dort einige am liebsten ungestört weiter machen wie bisher – und das hieß nicht selten „schwarz“ arbeiten zu lassen.
Ein Beispiel, wie der Mindestlohn umgangen wird, erleben wir leider häufiger in Bäckereien und Backshops, wo etwa die für die Ladenöffnung am Morgen zu treffenden Vorbereitungen, also zum Beispiel das Bestücken der Regale, einfach nicht bezahlt wird. Bezahlt wird nur die Zeit, die der Laden geöffnet und für Kunden zugänglich ist. Vor- und Nacharbeiten sollen die Beschäftigten umsonst erledigen. So werden dann die Mehrkosten durch den Mindestlohn auf die Beschäftigten abgewälzt – rechtens ist das natürlich nicht.
Gibt es aus Sicht der NGG am Gesetz etwas zu verbessern?
Noch sieht das Gesetz zu viele Ausnahmen vor – sind also zu viele Menschen vom Mindestlohn ausgenommen. Insbesondere ist unverständlich, warum gerade Langzeitarbeitslose nicht vom Mindestlohn profitieren sollen. Es gilt aber jetzt vor allem dafür zu sorgen, dass das bestehende Gesetz nicht weiter aufgeweicht wird. Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen belegen klar, dass der Mindestlohn eben nicht zu massenhaften Jobverlusten führt. Es gibt also überhaupt keinen Grund, den Mindestlohn durch weitere Ausnahmen zu schwächen oder etwa dadurch auszuhöhlen, dass man die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten streicht. Diejenigen, die jetzt den angeblich viel zu hohen bürokratischen Aufwand beklagen, gehören zu denen, die vor dem Mindestlohn mit einem massiven Anstieg der Arbeitslosenquote gedroht haben. Sie lagen damit falsch – der Mindestlohn hat bisher keine Jobs gekostet – und sie liegen wieder falsch – es gibt kein Bürokratiemonster.
Hat die NGG schon Erkenntnisse, dass Preise in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien in Folge des Mindestlohns gestiegen sind?
Es hat sicherlich in einigen Betrieben Preisanpassungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn gegeben. Für generelle Aussagen über die Preisentwicklungen ist es aber nach 100 Tagen zu früh, denke ich. Grundsätzlich sollten wir als Kundinnen und Kunden bereit sein, etwas mehr für unsere Brötchen oder ein Glas Bier zu bezahlen, wenn damit sichergestellt ist, dass die Menschen, die für uns backen oder uns bewirten, durch einen Mindestlohn vor Dumpinglöhnen noch unter 8,50 Euro geschützt sind. Gute Arbeit muss uns auch etwas wert sein.