Coca-Cola: Auseinandersetzung im spanischen Fuenlabrada endet nach fünf Jahren mit Sieg für die Beschäftigten „Ein Sieg für die gesamte Arbeiterklasse“

Unterstützt wurden die spanischen Kollegen u.a. von Ulf Henselin, NGG, Podemos-Generalsekretär Pablo Iglesias und Jonny Neto von der französischen Gewerkschaft CGT (v.l.n.r.) Foto: Rosa-Luxemburg-Stiftung

Es war ein extrem harter, langer und außergewöhnlicher Kampf, aber er hat sich gelohnt: Das was hinter den Beschäftigten der Coca-Cola-Fabrik im spanischen Fuenlabrada liegt, möchte man niemandem wünschen. Als das Oberste Gericht Spaniens im Juni 2014 entschied, dass der damalige spanische Coca-Cola-Abfüller CCIP die im Zuge der Schließung von vier Fabriken beschlossene Entlassung von knapp 1.200 Beschäftigten zurücknehmen muss, sah dies zunächst nach einem Sieg der spanischen Gewerkschaft CCOO aus. Neben den 700 Beschäftigten, die eine Abfindung bekommen hatten, hatten die 175, die gegen die Entlassung geklagt hatten, ihren Prozess gewonnen. Coca-Cola wurde dazu verpflichtet, sie wiedereinzustellen. Doch aus dem ehemaligen, voll funktionsfähigen Produktionsstandort Fuenlabrada war ein Logistikstandort geworden: ohne wirkliche Arbeit, eine Art Geister-Fabrik.

Enormer Durchhaltewille und große internationale Solidarität

Dass die „Beschäftigten“ diese zermürbende Situation über Jahre bis heute ertragen haben und jeden Tag zur „Arbeit“ gegangen sind, ist wohl nur durch ihren enormen Durchhaltewillen und die große nationale und internationale Solidarität zu erklären: Hinter ihnen standen neben Familien, Freunden, Nachbarn, Gewerkschaftern und Politikern auch die europäische Gewerkschaftsföderation EFFAT und die internationale Dachorganisation IUL. Die Gewerkschaft NGG gehört beiden Organisationen an und hat den Kampf „David gegen Goliath“, aus dem eine regelrechte soziale Bewegung wurde, auch vor Ort in Spanien mit einer Delegation unterstützt.

Vorläufige Einigung erzielt

Als im Januar 2017 eine weitere Gerichtsentscheidung anstand, die besagte, dass Coca-Cola seine Auflagen erfüllt habe, war dies ein herber, nicht nachvollziehbarer Rückschlag. Doch die „Arbeiter“ der „Geister-Fabrik“ von Fuenlabrada zeigten weiter Nerven und gaben nicht auf. Ende November 2018, also fast zwei Jahre später, scheint endlich eine Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Konzern beziehungsweise Abfüllunternehmen CCIP-CCEP erreicht worden zu sein. Die vorläufige Einigung besagt, dass alle Beschäftigten unter 58 Jahren im Zeitraum von maximal zwei Jahren in eine neu zu errichtende Fabrik in der Zone Zentrum (im Umkreis von 70 km um Madrid) zurückkehren können. Darüber hinaus gibt es – je nach Alter –Vorruhestandsregelungen und Freistellungen mit Gehaltsfortzahlung. Für den Fall, dass Coca-Cola die Verpflichtung zum Neubau einer Fabrik nicht einhält, enthält die vorläufige Vereinbarung einen Sozialplan, der individuelle Garantien für die gesamte Belegschaft vorsieht. Diese Garantie sieht die Fortzahlung der vereinbarten Gehälter bei gleichzeitiger Freistellung bis zum Renteneintrittsalter vor.

„Triumph für alle Arbeitnehmer“

Juan Carlos Asenjo, Betriebsratsvorsitzender: „Mit diesem Sieg endet der Konflikt in Fuenlabrada nun. Es ist ein Triumph für alle Arbeitnehmer und alle, die uns in nah und fern dabei unterstützt haben, die illegale Kurzarbeit zu verhindern. Es ist ein Sieg für die gesamte Arbeiterklasse, die all jenen Hoffnung geben soll, die sich Ungerechtigkeit und Arbeitsmarktreformen widersetzen. Zugleich ist unser Sieg ein abschreckendes Beispiel für Unternehmen und multinationale Konzerne, die Arbeitnehmerrechte mit Füßen treten. Wir sind davon überzeugt, dass Coca-Cola die Kosten für diesen Konflikt nicht verborgen geblieben sind. Sie sind eine Warnung für das schonungslose, verantwortungslose und skrupellose Kapital, das in unserem Land sein Unwesen treibt.“

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