Anfechtung der Betriebswahlen durch Fischrestaurantkette scheitert erneut vor Gericht Nordsee - 8:0 für Mitbestimmung

Die Betriebsratswahlen bei NORDSEE sind laut mehrerer Gerichtsurteile gültig. Foto: NGG

Die Geschäftsführung der Fischrestaurantkette NORDSEE ist Anfang November erneut vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die jüngsten Betriebsratswahlen für ungültig erklären zu lassen. Über Nacht hatte NORDSEE im März viele langjährige Betriebsräte zu „leitenden Angestellten“ erklärt. Leitende Angestellte dürfen nicht in den Betriebsrat gewählt werden.

Aus Sicht des Arbeitsgerichts Bremerhaven sind die Wahlen in den Filial-Regionen Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz / Saarland korrekt abgelaufen, da es sich bei den in den Betriebsrat gewählten Filialleitern nicht um leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handele: „Leitende Angestellte müssen zu einer selbstständigen Einstellung und Entlassung von Mitarbeitenden innerhalb einer unternehmerisch bedeutsamen Personengruppe berechtigt sein.“ Bei einer Filiale mit etwa zehn bis 30 Mitarbeitenden sei dies nicht der Fall.

Es ist bereits die achte von elf Wahlanfechtungen, die gerichtlich abgelehnt worden sind. Zuvor hatten bereits Arbeitsgerichte in Neumünster, Berlin, Oberhausen, Dortmund, Offenburg und München Wahlanfechtungen des Konzerns abgewiesen. Guido Zeitler, NGG-Vorsitzender: „Jetzt steht es 8:0 für die Mitbestimmung bei Nordsee. Wir begrüßen es, dass der offensichtliche Taschenspielertrick von Nordsee, Betriebsräte zu leitenden Angestellten zu erklären, um sie loszuwerden, bisher zum Scheitern verurteilt ist und sehen den noch ausstehenden drei Verfahren zuversichtlich entgegen.“

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