"Scharfe gesetzliche Bestimmungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischbranche sind genau richtig" Arbeitgeber sollen für Subunternehmer haften

Auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Hagen hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler heute auf die Bedeutung verbindlicher und eng kontrollierter Regelungen in der Arbeitswelt hingewiesen: "Wir wissen aus leidvoller Erfahrung in Schlachthöfen, wie es den Beschäftigten in Unternehmen ergeht, deren Geschäftsmodell vor allem auf Lohndumping ausgerichtet ist. Deshalb sind die scharfen gesetzlichen Bestimmungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischbranche richtig und notwendig. Und genauso notwendig ist die von der Großen Koalition beschlossene Bestimmung, dass Unternehmen für die Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht ihrer Subunternehmer haften.“ Zeitler stellt sich damit ausdrücklich hinter die aktuelle Forderung von ver.di und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach der Einführung der Nachunternehmerhaftung auch in der Paketbranche.