NGG fordert reguläre Beschäftigung auch in Privathaushalten Minijobregelung reformieren!

Claudia Tiedge, stellvertretende NGG-Vorsitzende Foto: NGG

Die Minijob-Zentrale hat diese Woche vermeldet, dass sich die Zahl der angemeldeten Haushaltshilfen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt haben soll. Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge begrüßt zwar den vermeintlichen Rückgang der Schwarzarbeit in Privathaushalten, übt aber dennoch Kritik an der nach wie vor prekären Beschäftigungsform „Minijob“: „Das Problem ist doch, dass die Haushaltshilfen, die vorwiegend weiblich sind, für ihren Minijob nur einen Minilohn und damit später auch nur eine Minirente bekommen. Und auch ein Minijob schützt nicht vor Schwarzarbeit. Wer kontrolliert denn, ob eine Minijobberin oder ein Minijobber nicht über die regulären Stunden hinaus – und damit schwarz – arbeitet? Die Ansicht, dass der Staat sich hier nicht einzumischen habe, ist nicht mehr zeitgemäß. Das Ziel muss sein, die Arbeit im Privathaushalt als vollwertige Arbeit aufzuwerten.“

Durch die Minijobregelung in diesem Bereich werden Schwarzarbeit begünstigt und gute Arbeitsverhältnisse eher verhindert, so Tiedge: „Wir plädieren dafür, dass der Staat nur noch sozialversicherungspflichtige und existenzsichernde Arbeit fördert. Dazu gehört, dass bestimmte Beschäftigungsmodelle – damit ist auch geringe Teilzeit gemeint – nicht länger steuerlich oder sozialrechtlich begünstigt werden. In Zusammenarbeit mit dem DGB und den zuständigen Gewerkschaften ist ein gutes Konzept entstanden, das unter anderem eine Bündelung stundenweiser Arbeitsverhältnisse über einen Dienstleister vorsieht. Das könnte durchaus eine Weiterentwicklung der heutigen Minijobzentrale sein. Durch so eine grundsätzliche Reform der staatlichen Förderung regulärer Arbeitsplätze in Privathaushalten könnte ein beachtliches Arbeitsmarktsegment entstehen. Dass das funktionieren kann, zeigt ein Blick zu unseren Nachbarn Frankreich und Belgien. Dort hat man gute Erfahrungen damit gemacht.“