Allgemeines Verantwortung übernehmen

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In Folge der Corona-Pandemie sind mittlerweile die meisten gastgewerblichen Betriebe komplett geschlossen. Das hat drastische Folgen für die Beschäftigten. In vielen Fällen müssen sie jetzt mit Kurzarbeitergeld auskommen. Weil der Betrieb geschlossen ist, arbeiten sie aber meist nicht kürzer, sondern gar nicht. Bei dieser „Kurzarbeit Null“ bleiben ihnen nur 60 Prozent oder, falls ein Kind im Haushalt lebt, 67 Prozent des letzten Nettoentgeltes.

40 Prozent weniger Lohn: Was in anderen Branchen eine Zeitlang verkraftbar sein mag, ist im Gastgewerbe schnell ein riesiges Problem. Denn die Löhne sind traditionell ohnehin am unteren Ende der Skala. Trinkgelder, mit den viele kalkulieren müssen, fallen derzeit komplett weg.

Ein Beispiel:

  • Vor der Corona-Krise hatte eine Köchin (keine Kinder, Steuerklasse I) einen Nettolohn von ca. 1.531 Euro pro Monat.
  • In Kurzarbeit Null bekommt sie nur noch rund 918 Euro pro Monat (60% des letzten Netto, Kurzarbeit Null).

Das Ziel von Kurzarbeit ist klar: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollen Kündigungen verhindert werden. Wenn die Restaurants, Bars und Hotels endlich wieder öffnen dürfen, sollen sie schnell und mit dem erfahrenen, bisherigen Personal wieder loslegen können. Die Bundesregierung hat in der Corona-Krise Kurzarbeit noch attraktiver für die Arbeitgeber gemacht. Sie müssen bei Kurzarbeit neuerdings keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Damit haben sie bei Kurzarbeit Null praktisch keinerlei Personalkosten mehr. Denn die Bezahlung der Kurzarbeitenden übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig: Die Bundesagentur wird durch die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleisteten Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Die Beschäftigten haben also einen guten Teil des in der Corona-Krise gezahlten Kurzarbeitergeldes selber bezahlt.

Die Gewerkschaften fordern, dass die Arbeitgeber einen fairen Anteil dabei leisten, dass auch ihre Beschäftigten gut durch die Krise kommen. Das tun viele Arbeitgeber, indem sie sich über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dazu verpflichten, das Kurzarbeitergeld aufzustocken.

Leider weigern sich manche Arbeitgeber, Verantwortung zu übernehmen. Sie fordern – und bekommen – auf der einen Seite großzügige finanzielle Hilfen von der Bundesregierung, den Bundesländern oder Krediterleichterungen. Sie haben dank der neuen Regelungen bei Kurzarbeitergeld praktisch keine Personalkosten mehr. Und sie können mit dem gleichen Personal wie vor der Krise neu durchstarten, sobald ihr Geschäft wiedereröffnet. Auf der anderen Seite schicken sie ihre Beschäftigten mit Kurzarbeitergeld nach Hause, von dem es sich nicht leben lässt.

Das ist ungerecht und unsozial. Wo sie es nicht freiwillig tun, müssen Arbeitgeber deshalb dazu verpflichtet werden, Verantwortung zu übernehmen: Arbeitgeber, die Kurzarbeit beantragen, müssen mindestens den Arbeitnehmeranteil der neuerdings erstatteten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weitergeben. Es ist richtig und wichtig, dass den Betrieben in der aktuellen Lage schnell geholfen wird. Es kann aber nicht sein, dass sie auf der einen Seite die Hand aufhalten und auf der anderen Seite nicht bereit sind, wenigstens einen Teil der Hilfe an ihre Beschäftigten weiterzureichen.

Zurück zum Beispiel:

  • In Kurzarbeit Null hat die Köchin nur noch ca. 918 Euro zur Verfügung.
  • Ihr Arbeitgeber bekommt die Sozialversicherungsbeiträge iHv. rund 686 Euro pro Monat von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Die Gewerkschaften fordern, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld mindestens mit dem Arbeitnehmeranteil der neuerdings von der Bundesagentur übernommenen Sozialversicherungsbeiträge aufstockt.

  • Die Köchin hätte dann wenigstens: ca. 918 Euro (Kurzarbeitergeld) + ca. 343 Euro (50% der Sozialversicherungsbeiträge): ca. 1.261 Euro.