Kritik an den "Corona-Beschlüssen" Keine echte Perspektive

04. März 2021

Geschlossen: Die Beschäftigten im Gastgewerbe warten weiter. Foto: Shutterstock_IrinaSobolevaS

Auch die neueste Videoschalte von Kanzlerin Merkel und den Regierungschefinnen und -chefs am 3. März brachte für die Beschäftigten des Gastgewerbes nicht die lange erhoffte Perspektive auf Normalität. Der Lockdown wird einmal mehr verlängert, Restaurants, Hotels und Bars bleiben geschlossen. Einige Regelungen werden unter bestimmten Bedingungen stufenweise gelockert (mehr Infos zu den Beschlüssen). Der Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, Guido Zeitler, hat darüber exklusiv mit den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland gesprochen. 

Guido Zeitler: „Hunderttausende Beschäftigte in geschlossenen Restaurants, Bars und Hotels gehen in den  fünften Lockdown-Monat. Und trotzdem sind Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs auch weiterhin nicht in der Lage, ihnen eine konkrete, realistische Perspektive zu geben. Die Frustration ist riesig, die Wut wächst mit jedem Tag im Lockdown."

Doppelt im Stich gelassen

Die Politik lasse Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute gleich doppelt im Stich, so Zeitler: "Ihnen wird weder aufgezeigt, wann sie wieder Geld verdienen dürfen, noch werden sie ausreichend finanziell unterstützt. Sie sollen den Schneckenstart beim Impfen und die verschlafene Test-Strategie ausbaden. Und das ohne jede schlüssige Erklärung, warum in anderen Branchen unter bestimmten Bedingungen wieder gearbeitet werden darf, Restaurants und Hotels aber auf unbestimmte Zeit weiter geschlossen bleiben. Die Art und Weise, wie mit den Menschen im Gastgewerbe umgegangen wird, ist inakzeptabel: Der in dieser Krise so wichtige gesellschaftliche Zusammenhalt wird massiv riskiert.   

Einmal mehr erneuerte Zeitler die Forderung nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld: "Hunderttausende müssen seit Monaten von Kurzarbeitergeld leben, das bei den niedrigen Löhnen einfach nicht ausreicht. Einer Servicekraft bleiben in Kurzarbeit noch knapp 800 Euro, wer soll davon leben? Es muss endlich ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro eingeführt werden." Die an bestimmte Voraussetzungen gekoppelte Öffnung der Außengastronomie sei nur für wenige Betriebe relevant und "nicht mehr als ein kleiner Hoffnungsschimmer.“

zum Redaktionsnetzwerk Deutschland