Lockdown bis Mitte Februar - Mindestkurzarbeitergeld jetzt! Lockdown - noch mal verlängert

19. Januar 2021

Noch einmal verlängert: Restaurants, Bars und Hotels müssen bis Mitte Februar für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Shutterstock.com/

Die Infektionsraten bleiben hoch, die Angst vor der Mutation des Coronavirus ist groß: Noch einmal hat die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundesregierung beschlossen, den Corona-Lockdown zu verlängern. Auch Restaurants, Hotels und Diskotheken bleiben geschlossen - bis mindestens zum 14. Februar 2021 (mehr Infos). 

Anlässlich der weiteren Lockdown-Verlängerung, hat die Gewerkschaft NGG die Forderung nach konkreter Hilfe für die besonders betroffenen Beschäftigten erneuert. Guido Zeitler sagte: „Jede Verlängerung der Corona-Maßnahmen – so nötig sie auch ist – hat existenzielle Auswirkungen auf das Gastgewerbe. Für viele Hotels, Pensionen, Gaststätten, Bars, Kneipen bis hin zu den Caterern und Betriebskantinen, geht es längst ums schiere Überleben. Selbst große Hotelgesellschaften können ohne Hilfe nicht mehr lange durchhalten. Die gestern zugesagten Zugangserleichterungen und höheren Fördersummen sind enorm wichtig, um Arbeitsplätze zu sichern. Natürlich dürfen sie nur an Unternehmen gezahlt werden, die ihre Mitarbeiter durch Kurzarbeit halten und nicht auf die Straße setzen." 

Dramatische Auswirkungen

Die weitere Verlängerung des Lockdowns wirke sich dramatisch auf die Beschäftigten im Gastgewerbe aus, so der NGG-Vorsitzende: "Ihre Löhne sind ohnehin niedrig, das Kurzarbeitergeld reicht entsprechend bei Weitem nicht – viele können kaum noch ihre Miete bezahlen. Deshalb machen wir uns für ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro stark.“  Auch die Gewerkschaft ver.di spricht sich für ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro aus.