Vorteil für NGG-Mitglieder 300 Euro Energiepreispauschale: Arbeitgeber müssen zahlen

02. September 2022

In der Folge des Angriffs auf die Ukraine und weil Russland die Gaslieferung drosselt, sind die Preise für Energie stark gestiegen. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Hier erfährst du, wer von den zwei bereits beschlossenen Entlastungspaketen profitiert

Eine ganz konkrete finanzielle Hilfe ist die Energiepreispauschale von 300 Euro: Alle, die in diesem Jahr gearbeitet haben, erhalten einmalig 300 Euro. Wichtig: Die Energiepreispauschale muss vom Arbeitgeber im September oder Oktober ausgezahlt werden. Falls dies nicht passiert, lass dich von deinem NGG-Büro vor Ort beraten! NGG-Mitglieder erhalten auch zur Energiepreispauschaule eine kostenlose Beratung. Unter Umständen kann die NGG deinen Anspruch auf die Zahlung der Pauschale gegenüber deinem Arbeitgeber durchsetzen.  

Die Energiepreispauschale muss versteuert werden. Je nach Steuersatz ist die tatächliche Entlastung deshalb geringer als 300 Euro. Mehr Infos zur Energiepreispauschale