Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis für private Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Aber Achtung: Die Deckelung gilt nur für 80 Prozent des im September 2022 für 2023 prognostizierten Jahresverbrauches eines Haushaltes. Wer mehr als 80 Prozent des vorausberechneten Jahresverbrauchs verbraucht, zahlt für alles, was dazukommt, den aktuellen (wahrscheinlich hohen) Marktwert. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die Haushalte trotz der Deckelung des Preises Energie einsparen.
Auch der Preis für Fernwärme wird gedeckelt und zwar bei 9,5 Cent je Kilowattstunde (kWh). Wie beim Gas gilt die Deckelung aber nur für 80 Prozent des im September 2022 für 2023 prognostizierten Jahresverbrauches eines Haushaltes. Auch hier gilt: Wer mehr als 80 Prozent des vorausberechneten Jahresverbrauchs verbraucht, zahlt für alles, was dazukommt, den aktuellen Marktwert.
Die Strompreisbremse funktioniert genauso und deckelt den Strompreis für private Haushalte bei 40 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh). Auch hier gilt die Deckelung nur für 80 Prozent des sogenannten Jahresverbrauches eines Haushaltes. Beim Strompreis entspricht dieser in der Regel dem Vorjahresverbrauch. Und auch hier ist es so: Wer mehr als 80 Prozent des vorausberechneten Jahresverbrauchs verbraucht, zahlt für alles, was dazukommt, den aktuellen Marktwert.
Für Heizöl und Pellets sind ebenfalls Entlastungen vorgesehen. Der Bund stellt dafür Geld zur Verfügung, die konkrete Umsetzung organisieren die Bundesländer.