Energiekosten Wer vom "Entlastungspaket" profitiert

Die Preise für Energie, aber auch für Lebensmittel und vieles andere, steigen rasant. Die Bundesregierung hat daher mit zwei Entlastungspaketen im Februar und März 2022 reagiert. Mit mehreren Maßnahmen sollen die Menschen von den finanziellen Folgen der starken Preisanstiege für Kraftstoff, Gas und Strom entlastet werden.

Hierzu gibt NGG folgenden Überblick (zuletzt aktualisiert am 14.7.22):

300 Euro "Energiepreispauschale": Diese Entlastung gibt es jedoch nicht für alle Personen, sondern nur für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5), geben. Dabei wird die Energiepreispauschale als einmaliger Zuschuss zum Entgelt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die jeweiligen Arbeitgeber mittels der Gehaltsabrechnung. Auch an geringfügig Beschäftigte mit pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG) wird die Pauschale ausgezahlt.

Die Arbeitgeber sollen die Energiepreispauschale mit der ersten, nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen.

NGG kritisiert, dass Pensionäre und Rentner die Pauschale nicht erhalten, wenn keine anderen Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmender vorliegen. Doch gerade Rentnerinnen und Rentner haben aufgrund der oftmals geringen Renten einen erheblichen Bedarf an

Wichtig: Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, muss aber versteuert werden. Je nach Steuersatz wird der Netto-Entlastungsbeitrag deshalb geringer als 300 Euro ausfallen.

Wie hoch die entsprechenden Steuerentlastungen ausfallen kann auf der Website des Finanzministeriums ermittelt werden.

Was gilt für Familien?

Pro Kind erhalten Familien einmalig 100 Euro zum Kindergeld. Der Kinderbonus Höhe wird jedem Kind ausgezahlt, das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld hat. Der Kinderfreibetrag wird jedoch nicht erhöht und die 100 Euro Einmalzahlung werden darauf angerechnet. Die Auszahlung erfolgt zum Juli 2022, je nach Kindergeldnummer

Der bereits zum Jahresanfang geplante Zuschuss von 100 Euro für Empfänger*innen von Sozialleistungen wurde auf 200 Euro erhöht. Die Zahlung soll mit dem Regelsatz ausgezahlt werden. Weiter gibt es eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro

Weitere Hilfen bekommen bedürftige Familien durch die von der Bundesregierung beschlossenen Einführung eines Sofortzuschlages für Kinder. Sie erhalten zum 1. Juli monatlich 20 Euro Zuschuss pro Kind Zudem soll der Zugang zu Hartz 4-Leistungen bis Ende 2022 erleichtert bleiben.

Menschen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben, bekommen einen Heizkostenzuschuss. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch erhalten haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben.

Der bereits im Februar beschlossene Heizkostenzuschuss wurde aufgrund der zunehmenden Preissteigerung verdoppelt. Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 270 Euro
  • bei zwei Personen 350 Euro
  • für jede weitere Person 70 Euro

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld, beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro.

Zuständig für die Auszahlung sind die Länder - einen gemeinsamen Auszahlungstermin gibt es daher nicht. Rheinland-Pfalz hat am 15. Juni als erstes Bundesland den Zuschuss ausgezahlt. Die meisten Bundesländer wollen das Geld nach eigenen Angaben zwischen Juni und September überweisen

Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt, also ohne gesonderten Antrag.

Die Pendlerpauschale wird rückwirkend zu Beginn dieses Jahres angepasst: Sie steigt von 35 auf 38 Cent/Kilometer, sofern ein einfacher Weg zur Arbeit mindestens 21 Kilometer lang ist.

Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Das 9-Euro-Ticket ist ein einmaliges und zeitlich begrenztes Sonderangebot und gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr (ausgenommen sind der Fernverkehr der DB AG, also beispielsweise ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse) für die Monate Juni, Juli und August 2022. Es kostet neun Euro pro Kalendermonat und gilt für den Monat, in dem es gekauft wurde. Das Ticket ist bei den Verkehrsverbünden sowie bei der Deutschen Bahn zu erwerben und steht allen Personengruppen zur Verfügung.

 Abo-Kundinnen und -Kunden profitieren in besonderem Maße. Ihr Abo wird durch das Verkehrsunternehmen automatisch auf neun Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Für die Dauer von drei Monaten ist die Energiesteuer um 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel gesenkt worden. Eine wirkliche Entlastung der Menschen ist jedoch durch mögliche Mitnahmeeffekte der Industrie schwer abschätzbar.

Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro.

Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.

Das sagt die Wissenschaft: Wissenschaftler*innen der Hans-Böckler-Stiftung haben das Entlastungspaket der Bundesregierung untersucht. Ihr Fazit: Die Maßnahmen sind weitgehend sozial ausgewogen, aber es gibt deutlichen Spielraum für Verbesserungen. Insbesondere werden Rentnerinnen und Rentner und Menschen mit sehr niedrigen Einkommen benachteiligt. Mehr Infos