Sozialwahlen – aktiv werden und selber mitgestalten!

13. Januar 2022

Foto: AdobeStock_Philip Steury

Unser Sozialstaat hat viele Stärken. Eine davon sind unsere Sozialversicherungen, die einen stabilen Lebensstandard und eine gute Versorgung garantieren. Die Sozialversicherung ist eine Solidargemeinschaft, in die alle einzahlen und von der bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung oder im Alter alle profitieren.

Verantwortung tragen

Die Sozialversicherungen verwalten sich selbst, sind also grundsätzlich organisatorisch und weitgehend finanziell unabhängig vom Staat. Verantwortung tragen diejenigen, die in das Sicherungssystem einzahlen und von ihm geschützt werden. Das sind zum einen die Beschäftigten, die gegen Lebensrisiken abgesichert werden und zum anderen die Arbeitgeber, die Planungssicherheit erhalten.

Erfahrungen der Versicherten zählen

Die Beschäftigten sowie die Arbeitgeberseite sind daher zu gleichen Teilen unmittelbar an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen beteiligt. Ihre Lebenserfahrungen und Verbindungen zu den verschiedenen Bevölkerungsgruppen sollen in die Entscheidungen über die soziale Sicherheit in Deutschland einfließen.

Alle sechs Jahre werden die Selbstverwalter*innen der Sozialversicherungen neu gewählt. Zur Sozialversicherungswahl (kurz: Sozialwahl) 2017 waren mehr als 45 Millionen Versicherte für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung wahlberechtigt.

Aktiv mitgestalten

Es liegt an den Beschäftigten selbst, unseren Sozialstaat aktiv mitzugestalten und seine Stärken im Interesse der Versicherten auszubauen. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitnehmer*innen soziale Verantwortung übernehmen. Schließlich ist die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen ein oft unterschätzter, aber sehr wichtiger Teil unserer Demokratie.


Bewirb dich jetzt als Kandidat/in zur Sozialwahl 2023! 

Die Gewerkschaft NGG und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) suchen für die kommenden Sozialwahlen 2023 Kandidatinnen und Kandidaten für die soziale Selbstverwaltung, die im aktiven Berufsleben stehen.

Bewerber*innen müssen aktives Mitglied der Gewerkschaft NGG sowie Mitglied bzw. Versicherte*r des Trägers der Sozialversicherung sein, für den Interesse an der Kandidatur besteht. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten können hier online ihr Interesse an einer Kandidatur bei einem bundesweiten Träger direkt an unseren Dachverband, den DGB, melden.

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und Kolleginnen und Kollegen mit migrantischem Hintergrund.

Nach Eingang der Interessenbekundung für eine Bewerbung bis Ende Februar 2022 erhalten die Interessenten eine Rückmeldung über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Fragen können gerne an Joachim Langecker (Abt. Sozialpolitik bei der Gewerkschaft NGG) gerichtet werden, insbesondere zur Kandidatur bei den Unfallversicherungsträgern (BGN): E-Mail: hv.soziapolitik@ngg.net.

Jetzt hier online bewerben!