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Gesetz verbessert Arbeitsbedingun-gen in der Fleischindustrie deutlich

Studie der Böckler-Stiftung belegt:
Fotografin: Mina Gerngross Thomas Bernhard, langjähriger Wirtschaftsgruppenleiter der Fleischbranche in der NGG

 

Mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (ASKG) Anfang 2021 sind Werkverträge in der Fleischindustrie verboten. Die Unternehmen müssen seitdem die Kolleg*innen aus Rumänien und anderen osteuropäischen Ländern, die an deutschen Schlachthöfen vor allem in der Schlachtung und Zerlegung tätig sind, fest anstellen. Bundesweit etwa 30.000 Kolleg*innen haben bis heute davon profitiert und sind nun zu den hier geltenden Arbeits- und Tarifregeln festangestellt. Vorher umgingen viele Unternehmen der deutschen Fleischindustrie gesetzliche Regeln und Vorschriften, indem sie die Arbeitnehmer*innen nicht als eigene Stammbeschäftigte, sondern über dubiose Subunternehmen zu Werkvertragsbedingungen beschäftigten. Die Arbeitsbedingungen waren damals oft skandalös, die Unterkünfte schäbig.

„Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie deutlich verbessert und die schlimmsten Ausbeutungsformen beseitigt“, sagen Dr. Şerife Erol und Professor Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie haben vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in der vergangenen Woche eine Studie zu den neuen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie veröffentlicht haben. Dazu haben sie mit 85 Expert*innen gesprochen – Betriebsräten, Management, Gewerkschaften, Beratungsstellen und Kontrollbehörden – und Kolleg*innen in vierzehn Unternehmen der Fleischindustrie befragt.

Zu den Vorteilen des ASKG zählen die nun endlich korrekte Arbeitszeiterfassung, mit der auch die Überstunden vollständig erfasst und die Zuschläge korrekt berechnet werden. Auch die Unterkünfte,  in denen die Kolleg*innen untergebracht sind, genügen in der Regel endlich den Standards. Und: Jetzt können sich endlich auch die Betriebsräte in den Unternehmen um die Kolleg*innen kümmern und sich für bessere Arbeitsbedingungen für sie stark machen. Das war ihnen vorher untersagt.

Auf einer Konferenz in der vergangenen Woche in Berlin diskutierten zahlreiche Vertreter*innen aus unterschiedlichen Gewerkschaften, Ministerien und Unternehmen die Erfahrungen mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischindustrie. Thomas Bernhard (Foto), langjähriger Wirtschaftsgruppenleiter der Fleischbranche in der NGG, berichtete, dass nach Inkrafttreten des ASKG zahlreiche Beschäftigte vor allem aus Rumänien in die NGG eingetreten sind. Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz neben der Fleischindustrie war die Frage, wie Beschäftigte anderer Branchen – etwa in Paket- und Lieferdiensten, in der Bauwirtschaft oder der Werftindustrie – von einem eigenen ASKG profitieren könnten. Und klar: Wie man diese Gesetze auf den Weg bringen könnte. 

 

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