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Höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen

Gute Nachrichten: Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. März 2023 in fünf von sechs verhandelten Fällen klagenden NGG-Mitgliedern höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen. Hierbei ging es um die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit im Schichtbetrieb und für gelegentliche Nachtarbeit eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten darstellen. Der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan begrüßt die aktuellen Urteile: "Zuschläge für Nachtarbeit dürfen nicht geringer ausfallen, nur weil im Schichtsystem gearbeitet wird. Die Nacht wird durch häufigere Schichteinsätze nicht weniger belastend. Früher angenommene Gewöhnungseffekte sind damit arbeitsmedizinisch überholt." 

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