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Hotelbetreiber REVO Hospitality insolvent

Was Beschäftigte jetzt wissen müssen

Am 16. Januar hat die Hotelgruppe REVO Hospitality für 140 Gesellschaften und mehr als 180 Häuser in Deutschland eine Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Doch die Beschäftigten sind nicht schutzlos. NGG steht den Mitgliedern bei REVO an allen Standorten beratend zur Seite. Das wichtigste:

Nichts voreilig unterschreiben. Auch in der Insolvenz gilt das Arbeitsrecht.

Weitere Informationen haben wir im Flugblatt zusammengefasst. Werde jetzt Mitglied der NGG.

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