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Zuliefern - aber fair!

Veranstaltungsreihe von NGG und BZO

Es ist kein Geheimnis, dass es an den Arbeits­bedingungen unserer Kolleg*innen einiges zu verbessern gibt. International aber auch hier vor Ort. Seit Januar 2023 gibt es dafür ein neues Instrument: Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettengesetz. 

Es verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschen- und Arbeitsrechten, von Arbeits- und Umweltschutz in ihrem eigenen Geschäftsbereich. Diese Pflichten gelten aber auch für das Handeln eines Vertragspartners und wiederum deren Zulieferer. Betriebsräte und Aufsichtsräte stehen mit in der Verantwortung. Es braucht betriebliches Risikomanagement, Beschwerde- und Abhilfeverfahren. Kurz: Unsere praktische Solidarität über das eigene Werkstor hinaus.

JETZT HIER ANMELDEN

Mit der Veranstaltungsreihe wendet sich die NGG in erster Linie an Betriebsräte, Wirtschaftsausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder: Was steht im Gesetz, wie sollte es im Betrieb, im Unternehmen umgesetzt werden und worauf sollten wir in den Lieferketten achten? Aber auch sehr konkret: Was wissen wir über einzelne Produkte in unserer Lieferkette und wie kommen wir an Informationen?

Das sind nur einige der Fragen, auf die wir in zehn einstündigen Online-Veranstaltungen Antworten suchen. Zusätzlich oder alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit, an einem dreitägigen Präsenzseminar teilzunehmen, das die Themen nochmals verdichtet aufgreifen wird.

Fragen? Bitte senden Sie uns eine E-Mail: lieferkette@ngg.net

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