Bundesrat billigt Gesetzentwurf Mindestlohn für die Fleischwirtschaft kommt

Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft soll ab dem 1. Juli 2014 gelten.

Der Mindestlohn, den NGG Anfang Januar 2014 mit der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) für die Fleischwirtschaft vereinbart hat, rückt näher: Der Bundesrat hat am 11. April einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Jetzt kann der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt: Auch aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer bekommen ab 1. Juli 2014 einen Mindestlohn von zunächst 7,75 Euro pro Stunde. Bis Dezember 2016 ist eine stufenweise Anhebung auf 8,75 Euro vorgesehen.

Pressemitteilung zum Artikel: Claus-Harald Güster, 14. Januar 2014