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Zeitler: „Heute haben die Arbeitnehmenden gewonnen!“
11. November 2025
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil heute die Rechtmäßigkeit der europäischen Mindestlohnrichtlinie im Wesentlichen bestätigt. Damit hält der Gerichtshof eine der wichtigsten europäischen arbeits- und sozialpolitischen Regelungen aus den letzten Jahrzehnten aufrecht. Auch Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Mitglied der deutschen Mindestlohnkommission zeigt sich zufrieden mit dem Urteil:
„Zu Recht wird immer wieder betont, wie wichtig die EU ist. Aber damit das auch für die ganz normalen Menschen, für Luisa, Michael und Jennifer real spürbar wird, muss die EU mehr sein als ein gemeinsamer Wirtschaftsraum oder mehr als gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik. Belege für ein soziales Europa, von dem arbeitenden Menschen direkt profitieren sind unverzichtbar. Der EuGH hat heute das wichtigste arbeits- und sozialpolitische Gesetz der EU der letzten Jahrzehnte in seinen wesentlichen Teilen bestätigt. Damit bleibt es bei der Empfehlung, sich bei der Höhe des Mindestlohns an 60 Prozent des nationalen Bruttomedianlohns zu orientieren. Dies bestätigt die Kriterien der Mindestlohnkommission, ist aber vor allem auch eine richtig gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Hauptzweck der Europäische Mindestlohnrichtlinie ist es, unlauteren Wettbewerb durch viel zu niedrige Löhne zu verhindern. Zeitler „Den Unternehmen in Europa muss klar sein, dass davon nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern auch ganz konkret die Unternehmen profitieren. Sie werden gegen den Dumping-Wettbewerb genauso geschützt.“ Die Richtlinie schafft einen Rahmen für gesetzliche Mindestlöhne. Mit dem heutigen Urteil streichen die Richter zwar genannte feste Kriterien zur Erhöhung des Mindestlohns. Sie fordern aber die nationalen Regierungen auf, diese selbst festzulegen. Zeitler: „Das macht das 60-Prozent-Bruttomedianlohn-Kriterium für die Zukunft als zukünftigen Referenzrahmen umso wichtiger.“ Zudem werden die nationalen Regierungen aufgefordert, die Tarifbindung in ihren Ländern aktiv zu fördern, sollte diese unter 80 Prozent liegen. Die ist in Deutschland der Fall. Hier liegt die Tarifbindung aktuell bei 48 Prozent und ist damit viel zu niedrig.
Vor diesem Hintergrund erklärt Guido Zeitler, warum die Richtlinie für alle Beschäftigten in Deutschland wichtig ist: „Von guten gesetzlichen Mindestlöhnen profitieren ganz unmittelbar vor allem Niedriglöhner. Aber die Stärkung der Tarifbindung kommt allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam zugute. Denn der EuGH hat heute der Bundesregierung erneut ins Aufgabenheft geschrieben, einen wirksamen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung zu verabschieden.“ Die Gewerkschaft NGG fordert die deutsche Bundesregierung dazu auf, einen solchen Aktionsplan nun zügig umzusetzen.