Interview 2-G-Plus: "Wir brauchen jetzt das Mindestkurzarbeitergeld."

10. Januar 2022

Im Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler zur angekündigten 2-G-Plus-Regelung im Gastgewerbe Stellung bezogen. Nach den am Freitag beschlossenen verschärften Regeln sollen künftig Geimpfte und Genesene in gastronomischen Betrieben einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Booster Impfung vorweisen müssen. Das Interview im Wortlaut: 

Funke Medien: Was bedeutet eine 2G-plus-Regelung für die Gastronomie und ihre Beschäftigten?

Zeitler: Es ist gut, dass es eine einheitliche Regelung gibt und das Gastgewerbe vor dem Hintergrund der Omikron-Welle nicht komplett in den Lockdown geschickt wird. Die 2G-Plus-Regelung bringt zugleich mehr Sicherheit für die Gäste und Beschäftigte. Die schärferen Beschränkungen werden sich jedoch negativ auf die sowieso schon schlechten Umsätze auswirken. Daher müssen die Unternehmen, aber insbesondere auch die betroffenen Beschäftigten, kräftig vom Staat unterstützt werden.

Funke-Medien: Sind neue Unterstützungen für die Beschäftigten oder auch Unternehmen notwendig?

Zeitler: Die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Aufstockung auf 80 oder 87 Prozent muss auch über den 31. März 2022 fortgeführt werden. Für viele Beschäftigte im Gastgewerbe reicht das allein wegen der niedrigen Einkommen nicht aus. Deshalb brauchen wir jetzt das Mindestkurzarbeitergeld, das heißt mindestens 1.200 Euro pro Monat. Auch die Wirtschaftshilfen für die Unternehmen müssen weitergeführt werden.

Funke-Medien: Wie viele Beschäftigte haben seit Beginn der Corona-Pandemie bereits ihren Job in der Gastronomie verloren oder haben ihn aufgegeben und sich etwas Neues gesucht?

Zeitler: Mehr als 100.000 Menschen mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit haben seit Beginn der Pandemie dem Gastgewerbe den Rücken gekehrt. Diese Abstimmung mit den Füßen hängt auch mit den Arbeitsbedingungen, aber vor allem der geringen Bezahlung zusammen. Selbst mit einem aufgestockten Kurzarbeitergeld auf 80 oder 87 Prozent kann eine Köchin oder ein Kellner kaum seine Miete bezahlen. Wir rechnen auch nicht damit, dass die Leute, die heute mit geregelten Arbeitszeiten und höheren Löhnen im Handel oder in Arztpraxen arbeiten, wieder ins Gastgewerbe zurückkehren. 

Darüber hinaus haben sehr viele Minijobber ihren Job im Gastgewerbe verloren und sind bei den Hilfen bisher komplett durchs Raster gefallen. Deshalb ist es völlig unverständlich, warum die Ampel-Koalition an der geringfügigen Beschäftigung festhält und vorhat, die Mini-Job-Grenze zu erhöhen.