Mindestlohn Ab Oktober: 12 Euro mindestens!

23. Januar 2022

„12 Euro gesetzlicher Mindestlohn ohne Ausnahmen und Übergangsfristen ab 1. Oktober: Der von Hubertus Heil vorgelegte Referentenentwurf ist ein Meilenstein und unterstreicht die politische Glaubwürdigkeit der neuen Bundesregierung. Was im Koalitionsvertrag angekündigt wird, wird zügig umgesetzt und erfährt gesamtgesellschaftlich eine sehr große Unterstützung." Das hat der Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, Guido Zeitler, am Samstag gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärt. 

"Die Erhöhung des Mindestlohns käme nicht nur Geringverdienern in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien zugute, sondern auch der Wirtschaft: Nach Angaben des Pestel-Instituts würde die Kaufkraft bundesweit um 10,8 Milliarden Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren.

Die Ankündigung von Arbeitgeberverbänden, u.a. des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, gegen den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro mit dem Argument der Tarifautonomie zu klagen, ist heuchlerisch nicht zu übertreffen. Durch Tarifflucht und dem Gewähren von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung sind sie verantwortlich für die seit vielen Jahren sinkende Tarifbindung.

Für tariflich gebundene Arbeitgeber sind 12 Euro Mindestlohn in der Regel kein Problem. Das zeigt der Tarifvertrag der NGG mit dem Dehoga-Landesverband Nordrhein-Westfalen, der in der vergangenen Woche geschlossen wurde, – mit einem tariflichen Mindestlohn von 12,50 Euro.

Wir begrüßen es, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt hat, in einem nächsten Schritt für die Erhöhung der Tarifbindung zu sorgen.“