Urteil des Bundearbeitsgerichts Lieferando muss Ridern Rad und Handy stellen

10. November 2021

Foto: M. Merz / NGG

Sie haben gerade einen guten Lauf, die Rider, also die Auslieferungsradler des Essenslieferdienstes Lieferando. Am Dienstag haben sie noch in Nürnberg im Rahmen einer Tarifkommissionssitzung darüber diskutiert, wie der erste Tarifvertrag für die Branche aussehen könnte und darüber auf der Kundgebung „Support the Riders!“ die Öffentlichkeit informiert und um Unterstützung gebeten. Sie fordern für ihre harte und teilweise gefährliche Arbeit einen vernünftigen Urlaubsanspruch, Zuschläge bei Arbeit in den Abendstunden, an Sonntagen und Feiertagen sowie ein 13. Monatsgehalt und einen verlässlichen Stundenlohn von mindestens 15 Euro (Mehr Infos: ngg.net/liefernamlimit).

Richter „supporten“ Rider

Und heute (Mittwoch) kam weiterer „Support“ quasi von höchstrichterlicher Stelle: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden, dass der Arbeitgeber Lieferando seinen Ridern für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendige Arbeitsmittel wie ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes Smartphone zur Verfügung stellen muss. Geklagt hatten zwei Rider aus Frankfurt am Main.

Möglich, so die Richter, sei auch eine hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung, die für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons einen angemessenen finanziellen Ausgleich vorsehe. Die im vorliegenden Fall von Lieferando vereinbarte Reparaturgutschrift von 25 Cent pro gearbeitete Stunde sei nicht ansatzweise ausreichend.

Das sind gute Nachrichten für alle Rider: Künftig muss Lieferando ihnen Arbeitsmittel wie Rad und Handy stellen. Sollte es hierbei Probleme geben, können sich die Rider Unterstützung bei ihrer Gewerkschaft NGG holen: ngg.net/vorOrt

zur Pressemitteilung vom 10. November 2021