Rechtsschutz - das Beispiel Burger King "Der Strauß der Grausamkeiten ist bunt"

Unter Feuer: Betriebsräte in den Filialen der Burger King GmbH. NGG und DGB-Rechtsschutz stehen zur Seite.

Bei arbeitsrechlichen Problemen stehen NGG-Mitglieder nicht alleine da: Sie erhalten kostenlosen Rechtsschutz. Wenn nötig, setzt NGG die Rechte ihrer Mitglieder gemeinsam mit der DGB-Rechtsschutz GmbH auch vor Gericht durch.

Seit im Mai 2013 die "Yi-Ko Holding" auf einen Schlag 91 Burger-King-Restaurants in ganz Deutschland übernommen hat, ist die Zahl der Fälle, um die sich die Juristen kümmern müssen, deutlich angestiegen. Den Beschäftigten und Betriebsräten beim jetzt größten Burger-King-Franchisenehmer in Deutschland werden immer wieder tarifvertraglich zugesicherte Rechte vorenthalten und die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten missachtet.

200 Verfahren und kein Ende

Im Interview erklärt Burkhard Siebert, stellvertretender NGG-Vorsitzender, mit welchen Mitteln man seitens der Yi-Ko-Holding versucht, die Arbeit engagierter Betriebsräte zu behindern und unliebsame Beschäftigte unter Druck zu setzen. Inzwischen habe NGG im Namen ihrer Mitglieder in den Filialen der Yi-Ko Holding mehr als 200 Verfahren einleiten müssen.

Gegen Betriebsräte würden mit teils fadenscheinigsten Begründungen Kündigungen ausgesprochen. Auch gegen Schadensersatzklagen, Wahlanfechtungen und Anträge auf Auflösung des Betriebsrates durch den Arbeitgeber müsse man sich gerichtlich zur Wehr setzen: "Der Strauß der Grausamkeiten ist sehr bunt", stellt Burkhard Siebert fest.

Mehr: Interview mit Burkhard Siebert, 4. April 2014