Mindestlohn und Schwarzarbeit: Die Zahl der kontrollierten Betriebe geht zurück "Es fällt schwer, dabei an Zufall zu glauben"

Der Mindestlohn (derzeit 8,84 Euro die Stunde), wird viel zu selten kontrolliert.

Auch 2016 wurden deutlich weniger Betriebe auf Schwarzarbeit und Einhaltung des Mindestlohns überprüft als im vorangegangenen Jahr. Wurden vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns noch rund 63.000 Betriebe überprüft, waren es 2016 nur noch rund 40.000 Betriebe. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.

Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die den Finanzbehörden unterstellt ist. Guido Zeitler, bei der Gewerkschaft NGG verantwortlich für das Gastgewerbe: „Die Zahl der Kontrollen sinkt seit Jahren. Und obwohl allen Beteiligten klar ist, dass der Mindestlohn nur dann wirksam sein kann, wenn er engmaschig kontrolliert wird, ist die Zahl der kontrollierten Arbeitgeber seit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 besonders rückläufig. Es fällt schwer, dabei an Zufall zu glauben. Offensichtlich besteht im Finanzministerium kein großes Interesse, die Durchführung des Mindestlohns effektiv zu überwachen.“ 

Mängel in der Kontrolldichte

Nicht nur Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, auch Schwarzarbeit soll von der unterbesetzen Behörde aufgedeckt werden. Und auch dabei gibt es große Mängel. Guido Zeitler: „Absurderweise ist die Zahl der Kontrollen in besonderem Maße in den Branchen gesunken, die sicher nicht umsonst im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind: In der Fleischwirtschaft, eine Branche, die leider immer wieder durch die kriminelle Energie einiger Akteure in der Kritik steht, ist die Zahl der kontrollierten Arbeitgeber in 2016 um nahezu die Hälfte eingebrochen. Auch im Gastgewerbe sind 2016 17 Prozent weniger Kontrollen als im Vorjahr durchgeführt worden."

Weniger Kontrolle, höhere Bußgelder

Guido Zeitler weiter: "Obwohl viel weniger kontrolliert wurde, sind im Gaststätten und Hotelgewerbe höhere Bußgelder als 2015 verhängt worden. Es ist also völlig unverständlich, dass von Seiten des Finanzministers nicht alles dafür getan wird, effektiv und flächendeckend zu kontrollieren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss endlich personell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann. Von den mit der Einführung des Mindestlohns versprochenen 1.600 zusätzlichen Kontrolleure bei der FKS ist weit und breit nichts zu sehen.“