Urteil des Kölner Arbeitsgerichts deliveroo: Vertragsbefristung ist unwirksam

Foto: Kai-Uwe Knoth

Nach einem Urteil des Kölner Arbeitsgerichts ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses von Orry Mittenmayer unwirksam: Der Betriebsratsvorsitzende von deliveroo am Standort Köln bleibt im Amt. Mittenmayer hatte im November 2017 die Gründung eines Betriebsrates initiiert, sein auf sechs Monate befristeter Vertrag wurde daraufhin nicht verlängert. Betroffen waren insgesamt 140 Kuriere. Auch wenn die Rechtslage kompliziert und ein Hemmnis für die Gründung von Betriebsräten sei, „ist das ein gutes Zeichen“, so der Betriebsratsvorsitzende, der den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung anprangert und in der Initiative „Liefern am Limit“ weiter für bessere Arbeitsbedingungen bei den Lieferdiensten kämpft.