Gericht entscheidet: Bäckereicafés am Sonntag länger offen Zu Lasten der Beschäftigten

Bäckereifilialen, die ihre Kunden nicht nur an der Verkaufstheke, sondern auch in einem Café mit Backwaren und Getränken versorgen, dürfen sonn- und feiertags künftig länger öffnen.

Solche Bäckereicafés gelten als Gaststätten und müssen sich nicht an die für Bäckereien vorgeschriebenen verkürzten Öffnungszeiten halten. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden.

Aus Sicht der Beschäftigten im Backgewerbe ist diese Entscheidung kritisch zu bewerten. Das hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG klargestellt: „Noch längere Öffnungszeiten gehen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die verkürzten Öffnungszeiten an Sonntagen haben ihnen bisher wenigstens an einem Tag der Woche eine planbare freie Zeit mit der Familie, für Erholung und Hobbys gesichert – damit ist es für viele nun vorbei.“

Personal fehlt an allen Ecken und Enden

Weil sich einige Bäckerinnungen weigern, Tarifverträge abzuschließen, würden viele Beschäftigte noch nicht einmal Zuschläge für die zusätzliche Arbeit an Sonn- und Feiertagen erhalten. Außerdem würde eine weitere Ausweitung der Öffnungszeiten das Fach- und Personalproblem im Backgewerbe noch verstärken, schätzt Adjan: „Längere Öffnungszeiten bedeuten längere Arbeitszeiten. Das umzusetzen ist in vielen Betrieben nicht möglich, ohne dass neues Personal eingestellt wird – und das fehlt schon jetzt an allen Ecken und Enden.“